JÄGER-Diskussion
Ein Thema – zwei Expertenmeinungen
Ist ein Nachtjagdverbot noch zeitgemäß?
Da es immer mehr Schwarzwild gibt, wird gerade in vielen Feldrevieren sehr häufig zur Nachtzeit gejagt. Macht es dann überhaupt noch Sinn, das übrige Schalenwild während der Nacht zu schonen?
Ein Nachtjagdverbot für sämtliches Schalenwild außer Schwarzwild ist nach wie vor eine absolut richtige Regelung. Selbstverständlich gibt es in vielen Revieren heute mehr Schwarzwild denn je, und der Gedanke liegt nahe, bei dieser, häufig zur Nachtzeit ausgeübten Jagd gleich die anderen Schalenwildarten mit zu bejagen. Ganz nach dem Motto: Jetzt bin schon einmal hier und die Beunruhigung durch meine An- wesenheit ist eh da, dann kann ich auch ein Stück Rotwild oder Rehwild erlegen. Aber ganz so einfach ist es nicht und sollten wir Jäger es uns auch nicht machen oder von anderen einreden lassen. Richtig ist, dass all unsere Wildarten und vor allem die Schalenwildarten unter einem enormen Druck stehen. Sie alle wären, wenn sie ihren normalen Rhythmus leben könnten, tagaktiv, auch unsere Sauen. Der Mensch mit all seinen Formen der Landnutzung (auch der Jagd) hat dafür gesorgt, dass eine so schlaue Wildart wie das Schwarzwild vielfach nur noch zum Nachtwild geworden ist und die Bejagung somit unter erschwerten Bedingungen stattfindet. Dass wir dieses Rad nicht mehr zurückdrehen können, weiß wohl jeder, aber meiner Meinung nach gehört die Nachtjagd auf Schwarzwild und Raubwild ohnehin nur in die Feldmark. Dort, wo Schäden in der Landwirtschaft entstehen, ist sie, wenn sauber durchgeführt, völlig in Ordnung. Im Wald sollte das Wild, auch das Schwarzwild, nachts immer Ruhe genießen können, hier kann es doch nichts anstellen. Wie sinnlos ist es, im Wald an einen Kirrungshaufen eine einzelne Sau aus einer Rotte von zwölf zu erlegen? So reduziere ich keinen Bestand, und Schaden verhindere ich auch nicht, da gibt es effektivere Möglichkeiten. Dass bei der Nachtjagd auf Schwarzwild, auch bei guten Lichtverhältnissen in der Feldflur, eine Menge Fehler passieren, davon können so manche Schweißhundführer ein Liedchen singen. Was würde alles kommen, wenn auch alle anderen Schalenwildarten auf einmal zur Nachtzeit bejagt werden dürften? Wir Jäger sind nicht frei von Fehlern, unsere Schalenwildarten werden uns den Verzicht danken. Wir gehen doch jagen oder etwa nicht?
In meiner jagdlichen Heimat Mecklenburg-Vorpommern bestimmt § 17 Landesjagdgesetz, dass in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Januar Rot- und Damwild zur Nachtzeit erlegt werden kann. Das ist absolut sinnvoll und hat sich in vielen Revieren bewährt. Es ist unbestritten, dass zur Wildschadensverhütung auch bei diesen Wildarten angepasste Bestände hergestellt und erhalten werden müssen. Aufgrund der vielen Beunruhigungen durch Waldbesucher, Mountainbiker, Geocacher und Co. und aufgrund der Tatsache, dass das Wild nach dem Verlassen des Tageseinstandes häufig erst mal noch im Wald herumbummelt, zieht es aber nach meiner Erfahrung in Revieren, die an die großen Waldgebiete angrenzen, erst im letzten Büchsenlicht bzw. noch viel später in die Feld- und Wiesenflächen hinaus. Die dortigen Jäger können also meist erst bei Mondlicht zu Schuss kommen. Es ist heute mit qualitativ hochwertiger Nachtsichttechnik unproblematisch, das Wild sauber anzusprechen. Einem Schuss bei Mondschein steht dann nichts im Wege. Da brauchbarer Mond zudem monatlich nur für etwa eine Woche zur Verfügung steht, hat das Wild auch ausreichend Nächte, in denen es mit der Jagd verschont wird. Als Kritiker von Nachtzieltechnik bin ich auch der Meinung, dass ihm das zwingend zuzugestehen ist. In den wenigen Nächten aber, in denen es den Jägern außerhalb der Wälder bei entsprechenden Lichtverhältnissen tatsächlich möglich ist, zu Schuss zu kommen, muss eine Erlegung rechtlich auch möglich sein. Es ist – aufgrund der Vielzahl von Störungen im Wald bei Tage – in vielen Regionen utopisch zu glauben, dass man das Wild irgendwie wieder zur dauerhaften Tagaktivität erziehen kann. Die Regelung aus Mecklenburg- Vorpommern ist daher als vorbildhaft zu bewerten und sollte bundesweit eingeführt werden. Denn sie ist – bei zwingend notwendiger Beibehaltung des Verbotes von Nachtzielgeräten – ein guter Kompromiss zwischen Wildruhebedürfnis und Bejagungsnotwendigkeit.