Vergangenen Sonntag kam es zu einer erschreckenden Tat in Baden-Württemberg. Ein Familienvater tötete seine Mutter uns seinen Sohn.
Im Zollernalbkreis kam es vergangenen Sonntag zu einem Familiendrama. Ein 63-jähriger Familienvater erschoss dabei seine 84-jährige Mutter und seinen 24 Jahre alten Sohn. Seine 59 Jahre alte Frau und seine 26-jährige Tochter wurden ebenfalls schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter war Jäger und im Besitz legaler Waffen. Man fand ihn tot im Garten des Wohnhauses der Familie.
Drei Tote, zwei schwer Verletzte
Drei Tote und zwei schwer Verletzte in Albstadt-Lautlingen – das ist die erschreckende Bilanz einer grausamen Tat. Kurz nach 12:30 Uhr vergangenen Sonntag ist bei der Polizei der Alarm eingegangen. Mit einem Großaufgebot und einem Spezialeinsatzkommando ist die Polizei vor Ort eingetroffen. Dort fand man die Toten und scher Verletzten. Die Tochter des Schützen schwebt noch in Lebensgefahr, die Frau wurde schwer verletzt. Beide wurden mit dem Hubschrauber in die Klinik geflogen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Jäger. Das bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntagabend.
Motiv noch unklar
Die Polizei geht nicht von einem Amoklauf, sondern von einer familieninternen Tat ohne die Beteiligung Dritter aus. Sowohl der Hergang der Tat als auch das Motiv sind unklar. Der Bereich um den Tatort ist großräumig abgesperrt. Kriminaltechniker sind dabei, die Spuren zu sichern. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Jäger. Das bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntagabend. Ob die verwendete Tatwaffe zu den legal in seinem Besitz befindlichen Schusswaffen gehört, ist ebenfalls Teil der Ermittlungen.
Diskussion um privaten Waffenbesitz
Laut Aussage des SWR könnte die Tat eine Diskussion um den privaten Waffenbesitz nach sich ziehen. SWR Extremismus-Experte Holger Schmidt sagt auf tagesschau.de, dass eine Diskussion gut sei. Man müsse aber ebenso deutlich sagen, dass Jäger keine Menschen seien, die potenziell Tötungsdelikte begehen würden. Es bleibt die Frage, ob die Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz ausreichend geprüft wurde. Schmidt betont weiterhin: „Wenn Privatpersonen Waffen besitzen dürften, müsse damit die Sicherheit einhergehen, dass damit nichts passiere, wofür die Waffen nicht gedacht seien.“