Ein Fahrzeug kollidiert mit einem Reh, welches gerade die Straße überquert. Wildunfälle sind bedauerlicherweise keine Ungewöhnlichkeit. In diesem Fall endete die Kollision mit dem Tod des Tieres. Das ist allerdings nicht der Grund dafür, dass gegen den 37 Jahre alten Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Wildunfälle nach Zeitumstellung wesentlich wahrscheinlicher
Mit der Zeitumstellung im Frühjahr steigt auch die Gefahr für Wildunfälle erheblich an. Die Dämmerungszeiten gleichen dann plötzlich den Zeiten des Berufsverkehrs. Wildtiere kreuzen also genau dann besonders häufig die Straßen Deutschlands, wenn auch besonders viele Autos unterwegs sind. Aufgrund der extremen Kräfte, die bei solchen Kollisionen wirken, enden Wildunfälle für die betroffenen Tiere häufig tödlich. Bundesweit sterben etwa 200.000 Rehe jedes Jahr bei Verkehrsunfällen.
Fahrer kollidiert mit Reh auf der B5
Dieses Schicksal ereilte auch ein Reh bei Kyritz in Brandenburg. Dort stieß das Tier auf der B5 mit dem Fahrzeug eines 37 Jahre alten Mannes zusammen – es starb sofort. Doch das ist nicht der Grund dafür, dass die Polizei ein Strafverfahren in dem Fall einleitete. Denn der Fahrer stieß nicht nur zwischen Kyritz und Wusterhausen mit dem Tier zusammen und kam dann von der Fahrbahn ab, um schlussendlich in die Leitplanke zu prallen.
Wildunfall führt zu Strafverfahren: Mann fuhr ohne Fahrerlaubnis
Wie sich nämlich bei der Unfallaufnahme durch die Polizei herausstellte, war der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Ob der 37-jährige noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hatte oder ihm diese entzogen wurde, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Abgesehen von dem Reh, mit dem der Fahrer kollidierte, kam niemand bei dem Wildunfall zu Schaden. Den Angaben zufolge war der Wagen des Mannes nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig. Aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis haben die Beamten allerdings ein Strafverfahren eingeleitet – es ist also sowieso unwahrscheinlich, dass er in nächster Zeit hinter dem Steuer sitzen darf. Auf ihn könnte nun eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe warten.