Das Luftfahrtbundesamt sieht Neuregelungen für Bestandsdrohnen vor. Und gefährdet damit die Jungwildrettung während der Grünlandmahd.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem Schreiben das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, bessere Rahmenbedingungen für die Jungwildrettung mittels Drohnen für die bevorstehende Mähsaison zu schaffen. Die Luftverkehrsordnung soll dazu entsprechend angepasst werden.
Schärfere Regeln
Zum 1.1.2024 treten schärfere Regeln für Bestandsdrohnen in Kraft. Die Übergangsvorschrift der EU-Drohnenverordnung ist ausgelaufen. Die neuen Regelungen sehen größere Mindestabstände zu Straßen und Gebäuden und den ständigen Sichtkontakt zum Flugobjekt vor. Die aus Tierschutzgründen unerlässliche Jungwildrettung wird damit massiv eingeschränkt. Eine Übergangsfrist ist mittlerweile ausgelaufen. Als Folge könnte ein großer Teil der vom BMEL bis Ende 2022 geförderten Drohnen praktisch nicht mehr eingesetzt werden – entgegen der Bedingung im Zuwendungsbescheid.
Erfolge dank Technik
Erfahrungen in der Jungwildrettung zeigen, dass der Einsatz von Drohnen und Wärmebildtechnik die besten Erfolge bringt. In der Mähsaison wird die Rettung zum Großteil von ehrenamtlichen Helfern geleistet. In den frühen Morgenstunden, meist noch vor Sonnenaufgang, werden die Wiesen abgeflogen. Ist die Luft noch kühl, werden Jungtiere am besten mit der Technik ausfindig gemacht. Doch die regulatorischen Anforderungen steigen immer weiter. Somit wird die für den Tier- und Artenschutz wichtige Arbeit zunehmend aufs Spiel gesetzt.
Tierleid verhindern durch Drohnen
Ohne den unkomplizierten Einsatz von Technik zum Auffinden der Jungtiere, kann es passieren, dass einige von ihnen dem Mähwerk zum Opfer fallen. Besonders Rehkitze sind davon betroffen. Diese werden von ihren Müttern bevorzugt im hohen Gras abgelegt. Durch ihren ausgeprägten Duckreflex in den ersten Lebenswochen fliehen sie nicht vor einer sich nähernden Bedrohung.
Das möchten Jäger und Landwirte gleichermaßen verhindern. Denn abgesehen von dem qualvollen Tod des Wildtieres, können auch Nutztiere gefährdet werden. Ist das Futter durch Kadaver kontaminiert, können Giftstoffe entstehen, die bei den Tieren Vergiftungen hervorrufen. Diese können im Schlimmsten Fall zum Tod führen.
Daher fordert der DJV eine Ausnahmegenehmigung für Drohnenpiloten für die Zeit der Kitzrettung.