Nach jahrelangen Diskussionen zum Wolf könnte es jetzt plötzlich ganz schnell gehen. Vor einigen Monaten wurde entschieden, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusenken. Diese Entscheidung wurde am 7. März 2025 dann rechtskräftig. Damals war direkt klar: Dies ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zum aktiven Wolfsmanagement. Nun soll der nächste Schritt direkt folgen: Die EU-Kommission will die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) anpassen. Der Wolf soll dann nur noch „geschützt“ – und nicht mehr „streng geschützt“ – sein.
Schutzstatus vom Wolf soll auf EU-Ebene herabgesetzt werden
Beamte der EU-Generaldirektion (GD) äußerten sich zu den geplanten Änderungen. Der Kommissionsvorschlag solle demnach mehr Flexibilität beim Umgang mit dem Wolf gewähren. Denn in den Mitgliedsstaaten gelten unterschiedliche Gegebenheiten – nun soll das aktive Management des Wolfsbestandes dort möglich gemacht werden, wo es nötig ist.
Das bedeutet die Anpassung der FFH-Richtlinie
Mit der Anpassung der FFH-Richtlinie bestünde in Zukunft also die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, den Wolf aktiv zu bejagen und damit die Population zu regulieren. Dies dürfte besonders für Tierhalter sowie Landwirte, die unter Nutztierrissen durch den Wolf leiden, eine große Entlastung darstellen. Die Forderungen, aktives Wolfsmanagement zu ermöglichen, sind allerdings nicht neu – Österreichs Agrarminister Norbert Totschnig äußert sich erfreut über die Vorschläge: „Genau dafür habe ich in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf EU-Ebene gekämpft.“
Kann der Wolf bald auch in Deutschland bejagt werden?
Dennoch werden die EU-Mitgliedsstaaten in Sachen Wolf einiges beachten müssen. Dieser bleibt nämlich eine geschützte Art. Demnach müssen die Staaten darauf achten, dass ein günstiger Erhaltungszustand erreicht und aufrechterhalten wird. Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits dafür ausgesprochen, dass eine aktive Bejagung des Wolfes nur dann möglich sein soll, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Diesen haben Deutschland und Österreich bisher nicht gemeldet. Bis zur Mitte des Jahres besteht dafür aber noch die Möglichkeit.
Der Wolf in Europa: Maßnahmen bleiben dennoch relevant
Weiterhin sollen auch Herdenschutzmaßnahmen und andere Investitionen bezüglich des Umgangs mit dem Wolf möglich bleiben. Die Beamten der GD Umwelt merken an, dass weitere Maßnahmen zur Schadensverhütung auch nach der Änderung des Schutzstatus nötig bleiben. Dabei will die Kommission die Mitgliedsstaaten auch finanziell unterstützen.
Dem Vorschlag, die FFH-Richtlinie anzupassen, muss neben dem EU-Parlament auch der EU-Umweltrat zustimmen. Sollte dies geschehen, könnten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten dann das nationale Naturschutzrecht an die neue Richtlinie anpassen. Damit könnte das Wolfsmanagement in der EU und damit auch in Deutschland Realität werden.