In vielen Bundesländern hat die Brut- und Setzzeit bereits begonnen. Nun gilt es, sich besonders rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen.
Im Frühling kommt bei den meisten Wildtieren der Nachwuchs auf die Welt. Besonders die ersten Lebenswochen sind entscheidend. Junge Hasen, Kitze und auch die Küken unserer Bodenbrüter verstecken sich vor Gefahren und verharren regungslos. Ein gefundenes Fressen für Prädatoren – und für nicht angeleinte Hunde.
Leinenpflicht für Hunde
In fast allen Bundesländern herrscht während der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht. Der Beginn dieser Zeit wird nicht einheitlich definiert. Je nach Bundesland liegt er zwischen dem 1.März und dem 1. April und dauert unterschiedlich lange. In Baden-Württemberg startet die Leinenpflicht bereits im Februar. Einige Bundesländer haben eine ganzjährige Leinenpflicht.
Warum eine Leinenpflicht?
Viele junge Wildtiere verstecken sich in den ersten Lebenswochen vor Gefahren. Eine Flucht wäre zu riskant. Daher ducken sie sich ab und sind aufgrund ihrer Färbung oder ihrer geringen Witterung kaum wahrzunehmen. Wenn sich zu dieser Zeit Hunde frei und abseits der Wege im Feld aufhalten kann es passieren, dass sie solch ein Jungtier finden – mit fatalen Folgen. Selbst wenn der Hund dem Tier nichts antut, kann es passieren, dass das Muttertier es aufgrund der vom Hund übertragenen Witterung nicht mehr annimmt. Das würde den sicheren Tod für das Jungtier bedeuten. Auch können freilaufende Hunde Gelege zerstören oder noch tragenden Tieren nachjagen und diese damit massivem Stress aussetzen.
Strafe bei Verstoß
Wer als Hundehalter gegen die geltende Leinenpflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe dieser Strafe liegt zwischen 30€ und 2.500€. Nimmt der Hundehalter den Tod eines Wildtieres in Kauf, handelt es sich obendrein um eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Dies kann den Hundehalter bis zu 5.000€ kosten.
Ein jeder Hundehalter sollte sich daher an die geltende Leinenpflicht halten – und auch Spaziergänger sind dazu angehalten, sich nicht abseits der Wege aufzuhalten. In den Armen von Mutter Natur sollten die Wildtiere ohne Störung von Außen aufwachsen können.