Brandenburg: Entwurf wird von Tagesordnung gestrichen

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Der kritische Entwurf wurde vorerst von der Tagesordnung gestrichen. (Foto: Pixabay.com/ karsten_madsen)

Nachdem ein Entwurf mit Änderungen zum Jagdgesetz von Minister Vogel für Ärger sorgte, streicht dieser ihn nun von der Tagesordnung.

Ein Entwurf, der bei einer Ausschuss- Sitzung am 6. März vorgelegt werden sollte, sorgte für massiven Unmut. Das Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUK) sieht darin Änderungen im Jagdgesetz vor, die nicht mit dem Landesjagdbeirat abgestimmt wurden. Der Minister nahm daraufhin den Entwurf selbst von der Tagesordnung.

Nicht durchdachte Forderungen

Der Entwurf regelt teils weitreichende Änderungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht, weitere Einschränkungen bei der Bejagung von Wildgänsen und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalenwild würden zu zusätzlichen und unnötigen Schäden führen. Auch die Jagd auf Raubwild soll mit Beschränkungen der Fallenjagd erschwert werden. Zugleich versäumt das Ministerium, mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten.

Erneut undemokratisches Verhalten

Die vorgesehenen Änderungen sorgten für massive Kritik. Dirk Wellershoff, Präsident des LJV Brandenburg, sprach von „Konzeptlosigkeit des Vorgehens“.

Zum wiederholten Mal wollte der Minister die Einbindung der betroffenen ländlichen Bevölkerung unterlassen. Ebenso wurden die mit der Aufgabe und Umsetzung betrauten Behörden nicht involviert. „Eine Beratung, ohne die Einbeziehung der vorgeschriebenen Gremien, des Landesjagdbeirates und unseres Votums als Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger, können und werden wir nicht akzeptieren“, ergänzt Dr. Wellershoff.

LJV Brandenburg fordert korrektes Vorgehen

Der LJVB fordert Minister Vogel auf, den korrekten Verfahrensweg einzuhalten. Dies bedeutet, eine Sitzung des Landesjagdbeirates einzuberufen und den Entwurf einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorzustellen. Gemäß der Verfassung des Landes Brandenburg müssen zudem die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Diese haben den aktuellen Entwurf ebenfalls noch nicht erhalten.

Positive Aussichten

Dass der Entwurf nun vorerst nicht debattiert wird, sieht Wellershoff als gute Zeichen: „Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, danken den Abgeordneten, die Minister Vogel auf die Missachtung der vorgeschriebenen Verfahrensweise hingewiesen haben und hoffen, dass Minister Vogel nun den vorgeschriebenen Verfahrensweg einhält“. Die Beratung des Entwurfs wurde nun bis zur nächsten Sitzung vertagt.