Das Bleiverbot für die EU steht schon seit längerer Zeit in der Diskussion. Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Mögliche Verbote betreffen Büchsen- sowie Flintenmunition. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht durch die Pläne die Schießstandinfrastruktur in Deutschland gefährdet. Umrüstungen würden laut Schätzungen Kosten von bis zu 700 Millionen Euro zu Folge haben.
Bleiverbot für die EU: Regulierungsvorschlag veröffentlicht
Nachdem das Bleiverbot schon länger Diskussionsthema war, legt die EU-Kommission nun ihren Regulierungsvorschlag für ein vollständiges Verbot von Blei als Munitionsbestandteil vor. Vorgesehen ist ein Verbot von bleihaltigem Schrot sowie Flintenlaufgeschossen bei jagdlicher Verwendung nach einer Frist von drei Jahren. Bei Büchsengeschossen soll die Übergangszeit gestaffelt sein: Bleihaltige Büchsengeschossen ab 5,6 Millimeter sollen nach einer Frist von 18 Monaten nicht mehr zugelassen sein. Bei unter 5,6mm ist eine Frist von zehn Jahren vorgesehen.
Schießstandstruktur durch Bleiverbot in Gefahr
Laut DJV würde das Bleiverbot besonders Betreiber von Schießständen belasten. Denn nach Schätzungen des Bundesverbandes Schießstätten wären für die Umrüstungen aller Anlagen, bundesweit etwa 350 Stück, bis zu 700 Millionen Euro notwendig. Pro Anlage sind demnach etwa ein bis zwei Millionen Euro gebraucht. Dies stellt eine enorme finanzielle Belastung für die meist gemeinnützigen Vereine, die die Schießstände ehrenamtlich betreiben dar. Diese können die Vereine laut DJV nicht allein tragen, weswegen der Jagdverband fordert: finanzielle Förderung für die Umrüstung der Schießstände. Nur so könne die flächendeckende Schießstandstruktur in Deutschland gesichert werden.
Üben auf Schießständen von enormer Relevanz
Dies ist von enormer Relevanz für die Jägerschaft und auch für die Öffentlichkeit. Denn das regelmäßige Üben auf Schießständen ist für Jäger zwingend notwendig, um präzise und sicher ihren Aufgaben nachzugehen. Diese Aufgaben dienen vor allem dem öffentlichen Interesse. So unterliegt unter anderem die Bejagung invasiver Arten oder Prädatoren ebenso dem Aufgabenbereich der Jägerschaft wie die Bejagung von Schwarzwild zur Eindämmung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Das geplante Bleiverbot mit einer Übergangsfrist von drei Jahren sieht der DJV insgesamt kritisch und betont, dass die Übergangsfrist deutlich zu kurz bemessen ist.