Der Rheingau-Taunus-Kreis hat eine Abschussprämie von 60 Euro für Wildschweine ausgerufen. Dies soll im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest unterstützend wirken. Was müssen Jägerinnen und Jäger dabei beachten?
Afrikanische Schweinepest in Deutschland: Jagd ist essenziell im Kampf gegen die Tierseuche
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert auch nach mehreren Monaten in einigen Teilen Deutschlands. In letzter Zeit hat sich der Rhein als möglicher Infektionsherd offenbart, wodurch auch in Hessen das Seuchengeschehen dynamisch bleibt. Aufgrund dessen hat der Rheingau-Taunus-Kreis nun beschlossen, weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Tierseuche einzuleiten. Jäger sollen den Plänen nach für jedes Wildschwein, welches sie in den Sperrzonen I und II erlegen, eine Abschussprämie von 60 Euro erhalten. Dafür müssen sie das Tier gemäß den Vorgaben des Veterinäramts entsorgen. Die Regelung soll vom Kreisausschuss bereits beschlossen worden sein und soll am 1. April in Kraft treten. Zunächst soll die Prämie dann bis zum 30. September gültig sein.
Maßnahmen sollen Tiere sowie Betriebe schützen
Ziel der Regelung ist es, einen Anreiz für die Jägerschaft zu schaffen, den Schwarzwildbestand zu minimieren. Das Land Hessen hat diesbezüglich schon angekündigt, die Prämien zusätzlich zu erhöhen, um den Anreiz zu verstärken. Die Schwarzwildpopulation stellt für das Seuchengeschehen einen wichtigen Faktor dar, denn die Tiere können weite Wege zurücklegen und dadurch auch Hausschweinbestände gefährden. Sollten diese sich anstecken, hat dies brachiale Folgen für die jeweiligen Betriebe. Denn in einem solchen Fall muss der gesamte Bestand getötet werden. Dies stellt eine extreme finanzielle Belastung dar.
Strenge Vorgaben für Jägerschaft im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest
Um die Prämie zu erhalten, müssen Jäger entnommene Wildschweine gemäß den Vorgaben des Veterinäramts entsorgen. Dafür müssen sie die Kadaver weiterhin in einem auslaufsicheren Behältnis an der Sammelstelle Grünau in Eltville entsorgen. Dabei müssen sie zusätzlich jedes erlegte Tier mit einer Wildmarke kennzeichnen und beproben. Anschließend muss das Schwarzwild und dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Rheingau-Taunus-Kreises unter Angabe des genauen Erlegungsortes gemeldet werden. Dann können Jäger die Prämie von 60 Euro erhalten.