Schweiz: Der Wolf breitet sich aus – Umweltverbände für Regulierung

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Der Wolf hat mittlerweile 12 Rudel in der Schweiz gebildet. Die Tendenz ist steigend. (Symbolbild) Foto: Unsplash/Thomas Bonometti

In der Schweiz breitet sich der Wolf immer weiter aus und reißt Nutztiere. Die Umweltverbände der Schweiz sprachen sich demnach positiv für Abschüsse von „besonders schadenstiftenden Wölfen“ aus.

Die Ausbreitung des Wolfes in der Schweiz wird von der Kora-Stiftung beobachtet. So konnten 2020 insgesamt 105 Wölfe nachgewiesen werden – Welpen und Verstorbene einberechnet. Damit ist ein klares Wachstum von 28 Tieren im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Diese Tiere verteilen sich auf mittlerweile 12 Rudel in 2020, die sich bereits stark im Osten und entlang der südliche Grenze der Schweiz ausgeweitet haben. Sechs dieser Rudel leben alleine im Kanton Graubünden an der italienisch-österreichischen Grenze.

Vermehrte „problematische“ Wölfe in der Schweiz

In 2021 gab es in Graubünden mehrere Wolfsrisse. Besonders auffällig galt hierbei ein Einzeltier, welches in geringer Zeit zahlreiche Schafe in einem geschützten Gebiet riss. Über 140 Schafe wurden in Wallis in diesem Jahr nach Angaben der Beobachter getötet. Dabei seien auch Tiere gewesen, die als gut geschützt gegolten haben.
Um einzustufen wie mit den Wölfen umzugehen ist, hat man vier Verhaltenskategorien entworfen, die von „unbedenklich“ zu „auffällig“ und „unerwünscht“ bis zu „problematisch (mit Potenzial zur Gefährdung von Menschen)“ reichen. Nur ein „problematisches“ Tier liefert einen Grund für Eingriffe in den Wolfsbestand.

Abschuss möglich unter klaren Voraussetzungen

Ein Wolf ist in der Schweiz dann frei für den Abschuss, wenn er sich im Vergleich zu anderen problematisch verhält und trotz Schutzmaßnahmen große Schäden verursachen oder Menschen gefährden. Gemäß der Behörden sollen diese Maßnahme der Bestandsregulation dienen. Allerdings sollen die Tiere einen Abschuss auch vergrämt werden und Scheue wieder erlernen. Die Richtlinien für die Bestandsregulierung sind klar definiert:

    • Ein Einzelwolf, der zehn oder mehr geschützte Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten getötet hat, ist zum Abschuss freigegeben. Bei geschützten Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas beläuft sich die Toleranzgrenze auf zwei Risse.
    • Wolfsrudel werden ab zehn Rissen an Schafen und Ziegen und zwei Rissen and Rindern, Pferden, Lamas und Alpacas in geschützter Haltung reguliert
    • Wolfsrudel dürfen nur reguliert werden, die sich im gleichen Jahr fortpflanzen konnten.
    • In erstbetroffenen Gebieten bedarf es fünfzehn Rissen innerhalb eines Monats, um einen Abschuss zu bewilligen. Hierbei zählen aber auch nichtgeschützte Tiere.

Umweltverbände für eine Regulierung

Die Naturschutzorganisationen der Schweiz befürworten eine Regulierung bei Wölfen, die in als „problematisch“ angesehen werden oder Rudeln mit „problematischen Verhalten“. In einer gemeinsamen Medienmitteilung von Birdlife Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz Mitte nehmen die Verbände klar Stellung. Dabei seien Eingriffe in die Wolfsbestände notwendig, aber gleichzeitig betonten die Organisationen das Existenzrecht des Wolfs in der Schweiz: „Eine erneute Ausrottung ist kein Thema“.

Dementsprechend Umweltverbände machen sich daher für eine Koexistenz der Akteure stark. So setzen sie insbesondere auf Herdenschutz, finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter sowie wissenschaftliche Begleitung und Beratung.

Quellen: nzz.ch