Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat schon lange in Deutschland Einzug gehalten. Das Vorgehen des Sächsischen Ministeriums sorgte für einen Aufschrei. Dank eines direkten Austausches konnten die Wogen jedoch geglättet werden.
Bis vor Kurzem herrschte Unmut beim Sächsischen Landesjagdverband und seinen Mitgliedern. Der Grund: Der ASP-Tilgungsplan des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne die Jägerschaft zu beteiligen, entwarf das Ministerium einen brutalen Plan, um der Afrikanischen Schweinepest Einhalt zu gebieten. Mittels Drohne und Wärmebildtechnik sollten die letzten Sauen in Sachsen eliminiert werden. Besorgniserregend hierbei war der Plan, mittels Dienstleistern die verbliebenen Schwarzkittel zu entnehmen. Sofern der Revierinhaber nicht innerhalb von acht Wochen den Bestand auf 0,2 Sauen pro 100 Hektar dezimiert.
Wir sprachen in der letzten SAUEN persönlich mit dem Vizepräsidenten.
Man enteignet die Revierinhaber faktisch, das ist eine Unverschämtheit!
Ein Vorhaben, das der Landesjagdverband Sachsen zu verhindern wusste. Mit einem Brandbrief richtete sich der LJV-Vizepräsident Wilhelm Bernstein an Ministerin Köpping, die daraufhin die Allgemeinverfügung aussetzte und zum Gespräch einlud.
Mittlerweile haben sich die Wogen geglättet. Gemeinsam haben das zuständige Sozialministerium und Vertreter des Landesjagdverbandes Sachsen die Umsetzung des Tilgungskonzeptes zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes im östlichen Schutzkorridor besprochen. Dabei werden Anmerkungen und Hinweise der Jägerschaft aufgegriffen, so Ministerin Köpping.
Ziel sei, ein weiteres Eindringen von Wildschweinen aus Polen, die mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert sind, nahezu vollständig zu verhindern. Das Konzept ist in drei Stufen unterteilt.
ASP- Stufenplan
Stufe 1
In Stufe eins haben die Revierinhaber acht Wochen Zeit, das Schwarzwild zu bejagen und erhalten 300€ pro entnommenem Tier.
Stufe 2
In Stufe zwei werden die übrigen Schwarzwildbestände mittels Drohne ermittelt, um im Anschluss die dabei festgestellten Tiere noch zu entnehmen. Sollte der Revierinhaber nicht über die nötige Kapazität verfügen, kann die Bejagung im Einzelfall durch einen vom Freistaat finanzierten Dienstleister erfolgen.
Stufe 3
In Stufe drei erhält der Revierinhaber eine Flächenprämie für das dauerhafte Freihalten des Reviers von Schwarzwild.
„Wir bauen auf die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger. Mit ihrer Kooperation wird es uns gelingen, das ASP-Geschehen in der jetzigen Sperrzone zu beschränken und dort in Zukunft erfolgreich zu tilgen“, so Staatssekretär Sebastian Vogel, der den Krisenstab zur ASP-Bekämpfung leitet.
Wilhelm Bernstein unterstreicht, „dass wir die Möglichkeit genutzt haben, die betroffenen Zonen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“
Außerdem konnten mit den Hinweisen zur praktischen Umsetzung des Konzeptes „besondere Härten für die betroffenen Jagdausübungsberechtigten“ vermieden werden.
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So begann die Diskussion in Sachsen.