Sofort begann eine große Suchaktion. Noch in der Nacht telefonierten Polizeibeamte mit Jägern oder fuhren deren Adresse an, um nach deren Befinden zu fragen und ihre Mithilfe zu erbitten. Auch die Bevölkerung wurde um Mithilfe gebeten und zahlreichen Hinweisen nachgegangen. Doch es gab keine Hinweise auf einen verletzten oder vermissten Jäger im Raum Nordhessen.
Um den Inhaber der Rufnummer zu ermitteln holte die Polizei einen Gerichtsbeschluss ein, der den Provider zur Herausgabe der fraglichen Handynummer brachte. Diesen rief die Polizei an. Der Pressesprecher der Polizei Schwalm-Eder, Reinhard Giesa: „Der Inhaber der Telefonnummer leugnete zuerst die Notfallmeldung, gab diese dann aber zu. Es sei ein Scherz gewesen, zu keinem Zeitpunkt war jemand in Notlage gewesen.“ Der Anrufer ist ein LKW-Fahrer. Bei einem Tankstopp in Fritzlar habe er die Idee gehabt und im Krankenhaus angerufen, während eine CD die Tiergeräusche geliefert habe.
Gegen den LKW-Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauches von Notrufen eingeleitet. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten oder eine Geldstrafe. Ferner prüft die Polizei, in wie weit sie dem „Spassvogel“ die durch die Suchaktion aufgelaufenen Kosten in Rechnung stellen kann.
tp