Der Schweizer Bundesrat hat am 27. Juni hatte eine überarbeitete Jagdverordnung beschlossen, welche ab dem 15. Juli 2012 in allen Kantonen gelten wird. Sie erleichtert den Abschusses von Raubtieren wie Luchs und Wolf, aber auch des Bibers, wenn diese Tiere Probleme verursachen. Die Kantone können die Bestände regulieren, wenn die Tiere „Infrastrukturen erheblich gefährden, große Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermäßig vermindern.“ Allerdings muss dazu eine Bewilligung des Bundes vorliegen. Gleichzeitig verbessert die neue Verordnung den Schutz des Wildes vor dem Menschen. Auch die bisher ganzjährig bejagbaren Krähenvögel erhalten eine Schonzeit und Totschlagfallen werden verboten. Die Kantone können zum Schutz des Wildes Wildruhezonen ausweisen, welche nur eingeschränkt von Touristen und Sportlern betreten werden dürfen.
Dem jungen Bär M13 droht indess keine Gefahr. Er wurde nach einem längeren Abstecher nach Italien wieder in der Schweiz gesichtet. Seit Ostern hält er sich regelmäßig im Grenzgebiet von Schweiz, Österreich und Italien auf. Ende April wurde bei einem Zusammenstoß mit einem Zug im Unterengadin der Sender am Hals des Bären zerstört und das Tier leicht verletzt. Inzwischen gilt er wieder als genesen. Laut dem Amt für Jagd und Fischerei Graubünden hat der junge Bär bislang keine Probleme verursacht.
tp