Die Suche nach einem verletzten oder angeschossenen Stück Wild über eine Reviergrenze hinaus definiert das Bundesjagdgesetz (BJG) als Wildfolge. Ebenso sagt das BJG, dass es zwischen den Jagdrechtsinhabern eine schriftliche Vereinbarung geben müsse, um die Wildfolge durchzuführen. Näheres sollen die Landesjagdgesetze bestimmen.
Doch nicht jedes Bundesland hat dies getan und verweisen zurück auf das Bundesjagdgesetz. Andere Länder erlauben einem hinzugerufenen, bestätigten Nachsucheführer die Verfolgung über die Grenze ohne die Benachrichtigung des Reviernachbarn. Welches Bundesland welche Regelung getroffen hat ist aus der Tabelle ersichtlich.
tp