Münster. Hundebesitzer dürfen ihre Tiere bei Waldspaziergängen in Nordrhein-Westfalen auf Wegen frei laufen lassen. Eine Frau aus Haan hatte gegen die Leinenpflicht im Hildener Stadtwald geklagt. Dort hatte die Stadt als Waldbesitzer den Freilauf von Hunden verboten. Dies sei unzulässig urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster im Juli 2012, Städte und Kommunen seien für diese Verbote nicht zuständig. Eine Leinenpflicht auf Waldwegen darf nur der Landesbetrieb Wald und Holz anordnen. In Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege besteht aber noch immer die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen.
huj / tp