Hirsche dürfen in Baden-Württemberg wandern: Minister äußert sich

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Hirsche sollen in Baden-Württemberg in Zukunft wandern dürfen - dies soll auch gegen die genetische Armut helfen. © Unsplash/Diana Parkhouse

Minister Peter Hauk hat das Ziel formuliert, dass junge Hirsche künftig wandern dürfen. Bisher gilt die Verordnung des Landes, dass Rothirsche außerhalb der fest begrenzten Rotwildgebiete nicht vorkommen dürfen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. sieht sich in seinen langjährigen Forderungen bestätigt und begrüßt diese Entscheidung.

Minister Peter Hauk (MLR) hat in der Landespressekonferenz am vergangenen Freitag das Ziel formuliert, das Abschussgebot für Junghirsche auszusetzen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV) begrüßt diese Entscheidung.

Hirsche werden wandern dürfen

Es ist höchste Zeit: Die im Dezember veröffentlichten Ergebnisse der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) belegen, dass der genetische Zustand des Rotwildes so verarmt ist, dass es sich nicht auf die verändernden Umweltbedingungen einstellen können wird. Doch nur durch einen verbesserten genetischen Austausch kann das Rotwild eine Zukunft im Land haben. Den Wanderhirschen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Ursache für die genetische Verarmung ist unter anderem, dass Rotwild in Baden-Württemberg nur in fünf gesetzlich definierten Gebieten geduldet wird. Außerhalb gilt seit 67 Jahren ein Abschussgebot. Die voneinander isolierten Gebiete umfassen gerade einmal vier Prozent der Landesfläche. Damit bildet Baden-Württemberg das Schlusslicht aller Bundesländer, in denen Rotwild vorkommt. Hinzu kommt, dass Wildtiere sich aufgrund von Straßen, Bahntrassen und zunehmender Bebauung ohnehin nicht ungehindert bewegen können, ihre Lebensräume werden immer kleiner und Wanderungen sind nur noch selten möglich.

Hirsche in Baden-Württemberg: Schon länger Diskussionsthema

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. wertet die Worte von Minister Peter Hauk als ein klares Signal. „Er hat die Kompetenz, mit einem Federstrich das Abschussgebot aufzuheben. Wir hoffen doch sehr darauf, dass Peter Hauk seiner jüngsten Ankündigung auf der Landespressekonferenz, das Abschussgebot aufheben zu wollen, nun endlich Taten folgen lässt. Tierschutz und Wildbiologie sollten im Jahr 2025 beim Rotwild schnellstens zusammenfinden“, sagt Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann. Der LJV erwartet nun die baldige Aufhebung des konsequenten Abschussgebotes für wandernde Hirsche. Zusätzlich würde er sich gerne in die bereits seit langem angekündigte Arbeitsgruppe einbringen.

Im Rahmen der Kampagne Platzhirsch fordert der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. bereits seit 2018 einen zeitgemäßen und wildbiologisch sinnvollen Umgang mit Baden-Württembergs Wappentier. Im vergangenen Jahr verdeutlichte der LJV im Rahmen der WANDERHIRSCH-Kampagne die alarmierende Situation des Rotwildes in Baden-Württemberg und über die Landesgrenzen hinweg.

Jagdverband mit klaren Forderungen zum Rotwildmanagement

Baden-Württemberg hegt mit seinem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz den Anspruch, den Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen wissensbasiert zu gestalten. Deshalb hat der Landesjagdverband bei der Weiterentwicklung des Rotwildmanagements drei klare Forderungen:

  • Als erste Maßnahme zur Eindämmung der genetischen Problematik müssen wandernde Hirsche außerhalb der Rotwildgebiete geschont werden. Hierzu müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Es braucht die Erarbeitung eines landesweiten Konzepts zur Weiterentwicklung des Rotwildmanagements unter Beteiligung aller betroffenen Akteursgruppen und der Wissenschaft im Rahmen der versprochenen Arbeitsgruppe auf Landesebene.
  • Ein konsequenter Schutz und die Verbesserung der Wanderkorridore von Wildtieren durch Lebensraumgestaltung und den Bau von Querungshilfen muss fester Bestandteil der baden-württembergischen Planungs- und Naturschutzpolitik sein.

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