Wilderei in Frankreich: Rentner tötete jährlich 5000 Tiere!

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Über 5000 Rotkehlchen fielen jährlich einem Wilderer in Frankreich zum Opfer. © Unsplash/Jan Meeus

In Frankreich wurde ein besonderer Fall der Wilderei aufgedeckt. Ein Rentner jagte mit speziellen Fallen Singvögel, um sie für den Verzehr weiter zu verkaufen. Ermittler kommen dem Mann auf die Spur und finden etwa 50 Tiere in seinem Kühlschrank. Bis dahin hatte er allerdings schon tausende Vögel gejagt. Der Wilderer muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Wilderei in Frankreich: Rentner zu Geldstrafe verurteilt

Ein Rentner in Südfrankreich, der über mehrere Jahre tausende Singvögel illegal gefangen, getötet und für den Verzehr weiterverkauft hat, ist zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Das zuständige Berufungsgericht verhängte neben sechs Monaten Haft auf Bewährung auch eine Geldstrafe von 30.000 Euro wegen Wilderei.

Vor Gericht erklärte der 78 Jahre alte Angeklagte, dass er von seinem Großvater gelernt habe, wie man Rotkehlchen mit speziellen Fallen und Ködern fangen kann. Ermittler fanden etwa 50 tote Vögel gekühlt im Haus des Angeklagten. Auch mehrere dutzend Fallen waren zu diesem Zeitpunkt durch den Mann aufgestellt. Das französische Amt für Biodiversität schätzt das Ausmaß der Wilderei allerdings noch wesentlich höher. Täglich solle der Angeklagte etwa 20 Vögel fangen. Das sind mehrere tausend Tiere im Jahr.

Rotkehlchen in Frankreich geschützt

In der Provence wurde über viele Jahre Wilderei von Rotkehlchen praktiziert, Rotkehlchenspieße sind dort besonders an Weihnachten ein traditionelles Gericht. Heutzutage ist die überwiegende Mehrheit der Sperlingsvögel in der Region als geschützte Art anerkannt. Ihr Fangen und Töten gilt demnach als Straftat. Die Wilderei dieser Tiere kann in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie einer Geldstrafe bis zu 150.000 Euro führen.

Urteil wegen Wilderei: 5000 Vögel im Jahr gefangen

Nach dem Urteil zeigte sich unter anderem auch die Organisation „One Voice“ erfreut über das Urteil. Diese war in diesem Fall Nebenkläger. Das Urteil sei hoffentlich abschreckend genug, dass nicht nur der Täter ab jetzt von der Wilderei absieht, sondern auch, dass andere Menschen nicht in Versuchung geraten, dasselbe zu tun. Im Gerichtsprozess wurde klar, dass der Rentner rund 5000 Vögel im Jahr fangen und töten konnte.

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