Immer wieder gibt es Berichte von Wölfen, die in der Rhön (einem Gebirge, welches sich im Grenzgebiet von Bayern, Hessen und Thüringen befindet) Herdentiere angreifen. Aufgrund dessen beschließen die Behörden vor etwa einem halben Jahr, dass ein zuständiger Jäger einen auffälligen Wolf trotz des hohen Schutzstatus entnehmen darf. Trotz dieser behördlichen Anordnung kommt es zu einem juristischen Nachspiel, welches jetzt ein Ende findet.
Ermittlungen zum fälschlichen Wolfsabschuss eingestellt
Über ein halbes Jahr, nachdem eine Wölfin in der Rhön entnommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ihre Ermittlungen zu dem Fall eingestellt. Der Grund: Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten. Das gilt sowohl für den Regierungspräsidenten von Unterfranken, Eugen Ehmann, als auch für den Jäger, der den Wolf schlussendlich erlegte. Dies teilte die Behörde gegenüber der Presse mit.
Wolf in der Rhön entnommen: behördlicher Beschluss
Der Wolf wurde damals in der Nacht vom 26. Auf den 27. August 2024 entnommen. Dies war das erst Mal seit mehreren Jahren, dass es in Bayern zu einem behördlich angeordneten Abschuss von einem Wolf kam. Dabei erwischte der Jäger allerdings nicht den sogenannten „Problemwolf“, der mehrere Nutztiere gerissen haben soll – stattdessen entnahm er eine andere Wölfin aus dem Gebiet, wie sich nach DNA-Analysen feststellen ließ.
Wie die Behörde damals mitteilte, entschied sich die Regierung von Unterfranken damals auf Grundlage des Bundesnaturgesetzes dafür, den Wolf zum Abschuss freizugeben. Dafür war auch zum damaligen Zeitpunkt im August 2024 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Nöten.
Durch die hohe Zahl an Nutztierrissen in der Umgebung zwischen Juni und Juli 2024 gab es damals grünes Licht für den Abschuss. Solche Ausnahmen sind insgesamt sehr selten. Umso größer war damals der Aufruhr als sich herausstellte, dass das „falsche Tier“ entnommen wurde.
Wolf entnommen: Einige Urteile stehen noch aus
Nach dem Abschuss hatte der Verein Wolfsschutz Deutschland nach dem Abschuss Strafanzeige gestellt, sowohl gegen Regierungspräsidenten als auch gegen Ausführende. Es sollte um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz gehen. Seitdem war das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso mit dem Abschuss beschäftigt – Naturschutzverbände hatten dort ebenfalls Klage eingereicht. Die Klage vor dem Schweinfurther Gericht wurde inzwischen eingestellt, vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gab es bisher keine Entscheidungen.