In Obervellach im Süden Österreichs (Oberkärnten) kam es allem Anschein nach zu einem skurrilen Fall der Wilderei. Am Freitag, den 21. Februar 2025, soll eine Zeugin Berichten zufolge beobachtet haben, wie ein Autofahrer anhielt, um einen Bussard zu schießen. Der Schütze soll sofort weitergefahren sein. Die Zeugin brachte das tote Tier zur Polizei, welche nun nach dem unbekannten Täter sucht.
Wilderei – unbekannter Täter lässt toten Bussard zurück
Die Polizei Oberkärnten ist auf der Suche nach dem unbekannten Schützen. Dieser soll in einem weißen BMW X3 unterwegs gewesen sein. Eine Zeugin beobachtete den Täter an dem Freitagnachmittag gegen 14:45 Uhr dabei, wie er anhielt, um einen Bussard zu erschießen. Der Schütze soll den Aussagen der Zeugin nach an der Fahrbahn angehalten haben. Er visierte den Greifvogel direkt aus dem Wagen aus an. Den Bussard, der auf einem Hinweisschild an der Straße saß, ließ der Fahrer zurück – er fuhr sofort in Richtung Gratschnach weiter. Ein klarer Fall von Wilderei.
Polizei bittet um Hinweise zu dem Vorfall
Die Zeugin reagierte sofort und brachte den erlegten Vogel zur Polizeiinspektion. Dort erstattete sie Anzeige gegen den unbekannten Schützen wegen Wilderei. Die Polizei bittet nun um sachdienliche Hinweise zur Ermittlung des Täters. Personen, die Beobachtungen zu dem Vorfall gemacht haben oder Angaben zum Fahrzeug oder dessen Lenker machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Obervellach unter der Telefonnummer 059 133 2232 zu melden.
Was gilt als Wilderei in Österreich?
Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist nach § 137 StGB StGB wegen Wilderei mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.