Wildunfall selbst gemeldet: Fahrerin bei Unfall betrunken

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Foto: Unsplash/Bob Brewer

In Hebertsfelden in Bayern kam es zu einem kuriosen Vorfall. Am Anfang dieser Woche kam es zu einem Wildunfall, bei dem eine 21-jährige Frau aus Tann mit einem Reh kollidierte. Die Fahrerin meldete den Unfall vorschriftsgemäß der Polizei – und machte sich dennoch strafbar. Was ist passiert?

Wildunfall: Fahrerin meldet Unfall bei der Polizeistelle

Am Montag dieser Woche (17. Februar 2025) kam es zu einem kuriosen Vorfall im Dienstgebäude der Polizei Eggenfelden. Dort erschien eine 21-jährige Frau aus Tann persönlich, um einen Wildunfall zu melden. Eigentlich sollte man im Falle eines Wildunfalls wenn möglich noch vor Ort die Polizei kontaktieren, damit diese schnellstmöglich den Unfall aufnehmen und den zuständigen Jagdpächter kontaktieren kann, damit dieser die Möglichkeit hat, sich um involvierte Wildtiere zu kümmern.

21-Jährige aus Tann war alkoholisiert, als sie mit einem Reh auf der Fahrbahn kollidierte

Nach eigener Aussage kollidierte die Fahrerin aus Tann im Gemeindebereich Hebertsfelden mit einem Reh. Anschließend soll sie von der Fahrbahn abgekommen sein, sich dabei aber nicht verletzt haben. Nach dem Wildunfall machte sie sich auf den Weg, um diesen bei der Polizei in Eggenfelden zu melden. Bei der Aufnahme des Unfalls fiel allerdings noch eine weitere Sache auf: Die 21-jährige Frau aus Tann wirkte alkoholisiert. Der Verdacht der Beamten bestätigte sich durch einen Test. Auf die Fahrerin kommt nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu, wie die Polizei berichtet.

Wildunfall: Hohe Sachschäden und Strafanzeige als Folge

Durch den Wildunfall entstand laut Berichten der Polizei ein Sachschaden in Höhe von etwa 2000 Euro. Weder die Fahrerin noch weitere Personen wurden bei dem Unfall verletzt. Ob das Reh, mit dem die alkoholisierte Frau kollidierte, den Zusammenprall überlebte, geht aus den Berichten nicht hervor. Oft enden solche Zusammenstöße für Wildtiere allerdings entweder tödlich, oder aber mit so schweren Verletzungen, dass zuständige Jäger die Tiere erlösen müssen.

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