Fischotter in der Oberpfalz: Der Wassermarder kann bejagt werden

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Der Fischotter jagt als Wasserjäger hauptsächlich Fische. Aber auch Vögel und Amphibien stehen auf dem Speiseplan. Foto: Unsplash/Griffin Woolridge

Die Regierung der Oberpfalz hat als Höhere Naturschutzbehörde Maßnahmengebiete zur Regulation von Fischottern festgelegt. Der Fischotter kann in diesen Gebieten gefangen, vergrämt oder als letzte Möglichkeit entnommen werden. Dadurch soll die Fischereiwirtschaft entlastet werden, welche teils unter großen Schäden, die der Fischotter verursacht, leidet. Immer wieder kam es daher zu Forderungen, den Abschuss von den Wassermardern zu ermöglichen.  

Fischotter in der Oberpfalz: Bedrohung für die Fischerei

Heute, am 14. Februar 2025, tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, welche die Maßnahmengebiete festlegt. Nach Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums könnten jährlich 23 Fischotter in der Oberpfalz entnommen werden. Die Maßnahmengebiete sollen dies nun auch tatsächlich ermöglichen. Denn eigentlich genießt der Wassermarder als geschützte Tierart eine ganzjährige Schonzeit, die Bejagung des Tieres ist demnach nicht einfach so möglich.

Maßnahmen sollen Teichwirtschaft schützen

Die Maßnahmengebiete befinden sich in den Landkreisen und  Städten Amberg-Sulzbach, Amberg, Cham, Neustadt an der Waldnaab, Weiden, Schwandorf und Tirschenreuth. Gerade für die nördliche Oberpfalz können Fischotter ein großes Problem für die Fischerei darstellen. In diesen Gebieten ist die Teichwirtschaft besonders verbreitet. Eine große Zahl von Teichanlagen sowie Familienbetrieben in der Fischerei sind hier durch die Fischotter gefährdet.

Seit dem 19. März 2021 steht die traditionelle bayerische Karpfenteichwirtschaft allerdings im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO. Die kulturelle sowie wirtschaftliche Relevanz wird dementsprechend anerkannt und geschützt. Wenn es sein muss auch vor dem Fischotter.

Bayerische Regierung mit Maßnahmenplan zu Fischotter-Problem

Schon seit 2013 gibt es in Bayern einen Fischottermanagementplan. Dieser sollte anhand von drei Säulen die Fischerei in Bezug auf den Fischotter entlasten: Beratung (Säule 1), Prävention (Säule 2) und freiwillige Ausgleichszahlungen (Säule 3) waren damals angedacht. Bereits im April 2018 forderte der Bayerische Landtag per Beschluss die Bayerische Staatsregierung auf, eine vierte Säule, die Entnahme, hinzuzufügen. Besonders in Fällen, in denen Präventions- und Abwehrmaßnahmen nicht umsetzbar waren, sollte die Entnahme der Wassermarder die Betriebe dennoch entlasten können. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Fischotterverordnung (erlassen im Jahre 2024) Voraussetzungen für solche Entnahmen geschaffen, welche nun in Ausnahmefiguren realisierbar sein sollen.