Die Maul- und Klauenseuche (MKS) sorgte seit Beginn des Jahres 2025 für große Unruhe, seitdem sie bei einer Wasserbüffelherde in Brandenburg nachgewiesen wurde. Seitdem gab es besonders im Bereich der Infektion großflächige Restriktionen und Maßnahmen, um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Nun stehen Lockerungen dieser Restriktionen bevor.
Schutzzone wird zur Überwachungszone
Der Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch erklärt die Entscheidung des Landes Brandenburg, die Restriktionen, die mit der Maul- und Klauenseuche zusammenhängen, schrittweise aufzuheben. „Wir heben mit Wirkung vom 11. Februar 2025 die Schutzzone auf, die wir in einem 3-km-Radius rund um die Ausbruchstelle in dem betroffenen Wasserbüffelbestand bei Hönow eingerichtet haben und wandeln sie in eine Überwachungszone um.“ Gerade für die landwirtschaftlichen Betriebe, die sich in der bisherigen Schutzzone befinden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung von den strengen Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche. Untersagt sind weiterhin Tiertransporte von Klauentieren in die Überwachungszone hinein oder aus dieser hinaus.
Maul- und Klauenseuche: Aufhebungsplan entlastet Landwirtschaft
Nickisch erklärt den Aufhebungsplan mit den Fristen, die auch im EU-Recht festgelegt sind: „Grundlage für den Beginn dieser Fristen ist der Tag der Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion durch den Amtstierarzt im Ausbruchsbestand, im konkreten Fall erfolgte dies am 25.01.2025. Auf dieser Grundlage kann die Schutzzone nach frühestens 15 Tagen aufgehoben und in eine Überwachungszone überführt werden. Dies stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Aufhebung der Restriktionen in den betroffenen Landkreisen dar. Die gesamte Überwachungszone kann schließlich 30 Tage nach der amtlichen Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion aufgehoben werden“, erklärt der Landesveterinär, der auch Leiter des Landeskrisenzentrums ist, gegenüber der Presse. Am 25. Februar 2025 könnte also auch die Überwachungszone aufgehoben werden.
Deutschland größtenteils MKS-frei
Als „MKS-frei“ gilt Deutschland dann allerdings noch nicht. Nach den internationalen Richtlinien müssen auch nach dem 25. Februar weitere behördliche Maßnahmen und Untersuchungen bis in den April hinein erfolgen, bis die nun verkleinerte Restriktionszone auch als MKS-frei gelten kann. Der Rest von Deutschland erhält den Status allerdings schon jetzt. Das ist eine erhebliche Entlastung, vor allem für die Landwirtschaft und den damit verbundenen Handel. Diese waren seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche erheblichen Einschränkungen ausgesetzt.