Ein Jäger erschoss im Juli 2022 einen Hund. Der Fall ging vor Gericht, bislang betritt der Mann seine Tat. Nun kam es jedoch zu einer Wendung, wodurch es zu einem Urteil vor Gericht kam.
Jäger erschießt Hündin – „Mara“ starb durch Schussverletzungen
Ereignet hat sich der Vorfall im Sommer 2022 am Main bei Knetzgau im Landkreis Haßberge. Kanuten ließen dort ihren Malamuten „Mara“ unangeleint auf eine Wiese am Fluss. Dort schoss der damals 78-jährige Jäger auf die Hündin. Tierärzte hatten damals keine Möglichkeit mehr, „Mara“ nach dem Schuss zu helfen – sie starb an den Folgen ihrer Verletzungen.
Damals soll „Mara“ laut Aussagen des Waidmannes einen Hasen gehetzt und damit gewildert haben, als sie unangeleint auf der Wiese unterwegs war. Das Amtsgericht fand dafür allerdings keine Hinweise, das geschilderte Verhalten hielt man für abwegig. Das österreichische Besitzerpaar hat von dem Jäger ebenfalls nicht Bescheid bekommen, ebenso hat er sich Berichten zufolge nicht um die verletzte Hündin gekümmert. Möglicherweise hätte der Hündin damit geholfen werden können.
Schuss auf freilaufenden Hund: Urteil nun rechtskräftig
Deswegen musste er schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Haßfurt hatte ihn bereits im November 2023 wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. 140 Tagessätze à 40 Euro musste der Jäger damals bezahlen. Schon damals legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen das Urteil ein.
Das Landgericht Bamberg sprach den Mann daraufhin wegen Sachbeschädigung, Tötung von Wirbeltieren und quälerischer Misshandlung schuldig. Eine achtmonatige Haftstrafe auf Bewährung stand im Raum. Der Mann ging gegen das Urteil in Revision, er bestritt seine Schuld. Nun hat er diese Revision allerdings nach Angaben eines Pressesprechers zurückgezogen. Das Urteil vom 16. Dezember 2024 ist damit seit dem 5. Februar 2025 rechtskräftig. Bereits im März 2020 soll der Jäger negativ aufgefallen sein. Er soll damals Reiterinnen gedroht haben, ihre Pferde und ihre Hunde zu erschießen.