Wilderer nimmt Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung an

jeff-griffith-ZqYPM8i60F8-unsplash

In Deutschland darf der Wilderer nicht jagen - stattdessen zeigte er sich bei Jagden in Afrika. Foto: Unsplash/Jeff Griffith

Es ist nicht das erste Mal, dass dieser Wilderer aus Sachsen-Anhalt für Schlagzeilen sorgt. Dieses Mal geht es allerdings nicht um Fälle der Wilderei: Am Dienstag (4. Februar 2025) musste Eik-Michael R. wegen fahrlässiger Körperverletzung vor den Richter im Landgericht Magdeburg. Vor etwa fünf Jahren hatte der Mann einem weiteren Jäger bei einer Jagd ins Bein geschossen.

Wilderer aus Sachsen-Anhalt wegen Körperverletzung vor Gericht

Schon im vergangenen Sommer wurde Eik-Michael R. (26) wegen Wilderei zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Demnächst muss er wieder vor das Landgericht. In der Nacht zum 3. August 2022 soll der Mann etwa 30 Stücke Wild gewildert haben. Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier. Die Taten von R. sorgen demnach schon seit langer Zeit für Kopfschütteln in der Jägerschaft.

Dieses Mal geht es im Gerichtssaal allerdings um einen ganz anderen Fall: Eik-Michael R. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung auf der Anklagebank. Im Jagdgebiet Drei-Annen-Hohne im Harz (Sachsen-Anhalt) löste sich ein Schuss, der den Oberschenkel eines befreundeten Jägers durchschlug. R. soll damals zusätzlich ohne Führerschein am Straßenverkehr teilgenommen sowie seine Waffe schon weit entfernt vom Jagdrevier geladen mit sich geführt haben.

Wilderer ging in Berufung – und zog sie nun wieder zurück

Schon im Oktober 2022 verurteile das Amtsgericht Halberstedt ihn – 1300 Euro Geldstrafe sollte er wegen der Körperverletzung zahlen. Dagegen hat R. allerdings, wie auch in der Verurteilung wegen schwerer Jagdwilderei, Berufung eingelegt. Der Mann zeigt sich Berichten zufolge wenig einsichtig: „Bei der betreffenden Jagd im Jahr 2020 hatte ich sehr wohl eine Jagderlaubnis und einen Waffenschein. Ich bin in einer Jägerfamilie im Harz aufgewachsen. Der Angeschossene hat mir längst verziehen.“

Am Dienstag gab es nun allerdings eine überraschende Wendung in dem Prozess. R. wolle nicht mehr für einen Freispruch in dem Fall kämpfen: Ich ziehe die Berufung zurück“, erklärte er gegenüber Richter und Staatsanwalt. Dadurch ist das Urteil rechtskräftig.

Die Folgen der fahrlässigen Körperverletzung – wie geht der Verurteilte mit seinen Taten um?

Die Folgen für den Wilderer sind weitreichend: „Im Paragraf 17 des Bundesjagdgesetzes ist die Versagung des Jagdscheins geregelt. Ab einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen müssen fünf Jahre vergehen, bevor er wieder einen Jagdschein beantragen darf“, erklärt ein Sprecher der zuständigen Jagdbehörde. Da für R. 130 Tagessätze anstehen, wird er nun sowieso erstmal ohne Jagdschein auskommen müssen, ganz unabhängig von den Ergebnissen des Wilderei-Prozesses.

Doch auch das hält den Verurteilten nicht davon ab, für Schlagzeilen zu sorgen. Stolz präsentierte er trotz der Gerichtsverfahren auf Instagram, wie er in Afrika auf Großwildjagd unterwegs war. Auch dieses Verhalten sorgte für Unverständnis in der Jägerschaft.