Drückjagd in Gifhorn: Vorwürfe wegen illegaler Anfütterung – wurde gegen das Jagdrecht verstoßen?

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Kam es bei einer Drückjagd in Gifhorn zu illegalen Abfütterungen? Das ist bisher bekannt. Foto: Unsplash/Ken Kullik

Am Samstag musste im Landkreis Gifhorn eine Drückjagd abgebrochen werden. In dem Privatwald im Naturschutzgebiet Giebelmoor waren an diesem Tag mehrere Jagdgegner unterwegs. Diese wollen zuvor bemerkt haben, dass Wildtiere angefüttert worden seien. Was ist über den Fall bekannt?
Das Anfüttern von Wildtieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Im Kontext einer Jagdsituation ist es allerdings erlaubt, in kleinen Mengen anzufüttern. Die Futtermenge, die die Jagdgegner angeblich gefunden haben, würde allerdings über diese kleine Menge hinausgehen. Fotos, die veröffentlicht wurden, zeigen viele Rüben, die auf oder an Wegen im Privatwald liegen. Die Bilder selbst stuft die Gifhorner Jagdbehörde als echt ein. Laut Andreas Fricke, Fachbereichsleiter Ordnung beim Landkreis Gifhorn, würde das Material nun weiter ausgewertet. Auch befragt die Jagdbehörde nun die betreffenden Jäger. Klar ist: Sowohl für den Kreisjägermeister als auch für die Jagdbehörde hat eine waidgerechte sowie vorschriftenkonforme Jagd höchste Priorität.

 

Drückjagd in Gifhorn: Wurden die Wildtiere illegal angefüttert? Jagdverband äußert sich

Unklar ist bisher, inwiefern sich die Anschuldigungen, dass die Futtermenge genutzt wurde, um Wildtiere illegal anzufüttern, als wahr herausstellt. Der Kreisjägermeister in Gifhorn, Karsten Lacü, äußert sich zu dem Vorfall. Sollte es tatsächlich eine illegale Anfütterung gegeben haben, habe dies nichts mit einer ethischen und waidgerechten Jagdausübung zutun. Die Landesjägerschaft erklärt, dass es sich – sollten die Vorwürfe stimmen – um einen Einzelfall handle.  „Er bildet in keiner Weise die jagdlich geübte Praxis ab“, teilte Sprecher Florian Rölfing auf Anfrage der Presse mit. Nun stehen die Ergebnisse der Ermittlung aus. In dem Fall, dass sich die Anschuldigungen bewahrheiten, sind auch die Folgen für die beteiligten Jäger noch unklar.

 

Anfüttern bei der Jagd: Was sagt das Jagdgesetz?

Laut Niedersächsischem Jagdgesetz ist das Anfüttern im Kontext einer Jagd in kleinen Fällen erlaubt. Konkret heißt das: Auf einem 75 Hektar großen Gebiet dürften Jäger maximal vier Kilogramm artgerechtes Futter an einer Stelle auslegen. Als artgerechtes Futter gelten unter anderem Rüben oder Mais. Dies ist vor allem bei Ansitzjagden gängige Praxis. Bei einer Drückjagd wie am Samstag in Gifhorn ist eine solche Anfütterung der Wildtiere allerdings unüblich. Das bestätigt auch die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Anfrage des NDR. Aus jagdfachlicher Sicht würde es keinen Sinn ergeben, Futtermittel bei Drückjagden zu verteilen.

Die Drückjagd am Samstag sagten die Verantwortlichen vor Ort nach der Konfrontation mit den Jagdgegnern ab. Diese mussten das Jagdgebiet zwar verlassen, das Risiko, dass sich dennoch Personen im Privatwald aufhielten, schätzte man trotzdem als zu groß ein, um die Jagd fortführen zu können.