Der Wolf gehört ins bayrische Jagdrecht. Das erklären nun Die Freien Wähler, die das bisher streng geschützte Raubtier so schnell wie möglich in das Jagdrecht des Landes überführen wollen. In einer Resolution, die die Abgeordneten auf ihrer Klausur in Chieming beschlossen haben, erklärt die Landtagsfraktion ihre Überzeugung. Berichten zufolge sei die Landtagsfraktion „der festen Überzeugung, dass unverzüglich eine Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes vorzunehmen ist, durch die der Wolf auch in Bayern in das Jagdrecht überführt wird.“
Die Überführung in das Jagdrecht könnte in Zukunft das Management der Wolfspopulation im Land direkt ermöglichen und regeln.
Thema Wolf: Freie Wähler verweisen auf Vorgehen in anderen Bundesländern
Bayern würde damit dem Beispiel einiger weiterer Bundesländer folgen, die den Wolf bereits im Jagdrecht verankert haben: „Der Freistaat Sachsen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen übernehmen eine Vorreiterrolle und haben den Wolf bereits durch Änderung des Landesjagdgesetzes erfolgreich dem Jagdrecht unterstellt. Auch Hessen hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht.“ Ziel ist es, dass in Bayern in Zukunft eine Regulation der Wolfsbestände möglich wird. Diskussionen um das Thema sind spätestens seit dem Beschluss der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen, in aller Munde.
Seitdem der Wolf wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist, sorgt er für viele Diskussionen. Auch in Bayern fürchten viele Landwirte um ihre Nutztiere. Auch viele Teile der Gesellschaft fühlen sich mit den stetig mehr werdenden Sichtungen immer unwohler. Laut den Freien Wählern wäre die Überführung ins Jagdrecht eine Möglichkeit, das Wolfsmanagement zu ermöglichen. Die bayerische Jägerschaft sei besonders dafür geeignet, „da sie flächendeckend vertreten sind, die notwendige Ortskenntnis besitzen und über die richtige Ausrüstung und Ausbildung verfügen“, wie es weiter in der Resolution heißt. Auch könnte im gleichen Zuge geklärt werden, ob Jagdbehörden in Zukunft allein Entscheidungen zur Entnahme einzelner Wölfe treffen dürfen.
Haft für Wildschäden: Jäger sollen nicht haften
Bei dem Jagdrecht unterliegenden Tieren haftet die Jagdgenossenschaft für Schäden. Durch den Wolf verursachte Haftungsschäden sehen die Freien Wähler allerdings nicht bei Jägern. „Eine Ausdehnung der Wildschadensersatzpflicht auf den Wolf sehen wir jedoch nicht vor“, heißt es in der Resolution.
Die Ideen stoßen bereits jetzt auf Kritik durch Tierschutzverbände. Abzuwarten bleibt, wie sich der Umgang mit dem Thema Wolf in Bayern nun tatsächlich entwickelt.