Das Jagdrecht besagt: Bis zum 15. Januar 2025 ist die Jagd auf einige Federwildarten wie Nilgänse und Stockenten erlaubt. Dennoch gab es nun Beschwerden von Erholungssuchenden.
Jagd in Frankfurt stört Joggerin – diese sucht Unterstützung bei den Medien
Als eine Joggerin an der Nidda bei Frankfurt-Berkersheim Schüsse hört, trifft sie kurz darauf auf vier Jäger, welche allem Anschein nach gerade mit der Entenjagd zugange waren. Dies bestätigten die Männer der Frau mit der Erklärung, sie würden sich in gepachtetem Jagdgebiet befinden. Dies wäre entsprechend ausgewiesen, demnach dürften die Männer in dem Gebiet auch der Jagd nachgehen.
Die Joggerin war mit der Erklärung der Jäger wohl noch nicht zufrieden gestimmt. Nach dem Vorfall wandte sie sich an die Frankfurter Rundschau. Dort erklärte sie ihre Sichtweise: „Das ist ein stark frequentiertes Naherholungsgebiet und da stand nicht mal ein Jagdhinweisschild.“
Die Frankfurter Rundschau stellte daraufhin eine Anfrage beim Regierungspräsidium in Kassel – die Obere Jagdbehörde in Hessen. Diese konnte schlussendlich nur das bestätigen, was die Jäger schon erklärt haben: Auch in dichter besiedelten Gebieten sind Jagdbezirke ausgewiesen, „in welchen die entsprechenden Jagdausübungsberechtigten das Recht und die Pflicht haben, ihre Abschüsse zu erfüllen“.
Auch nimmt die Behörde Bezug auf die Erholungssuchenden im Gebiet: „Selbstverständlich sollte dabei auf eine behutsame Ausführung der Jagd geachtet werden, um Konflikte mit Erholungssuchenden zu minimieren“, heißt es in der Antwort weiter. Sofern die Jäger, die vor Ort die Jagd ausüben, die Sicherheitsvorgaben erfüllten, bestehe kein Handlungsbedarf für die Ordnungsbehörde. Den Berichten gibt es keinen Grund zur Annahme, dass dies in diesem Fall nicht geschehen ist.
Konflikt zwischen Jägerschaft und Erholungsuchenden in dicht besiedelten Gebieten
Und dennoch: Laut Jagdbehörde gebe es immer wieder Fälle, in denen sich Erholungssuchende über die Jagd in stark besiedelten Regionen wundern oder sogar aufregen. Und auch dem Frankfurter Ordnungsamt sind solche Fälle bekannt. So kam es in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen Jägerschaft und Erholungssuchenden in Oberrad. Behördensprecher Michael Jenisch stellt klar: „Es gibt viel jagdbares Wild in Frankfurt und es darf auch in Frankfurt gejagt werden“
Natürlich liegt es, wie es immer bei der Jagd der Fall ist, im Aufgabenbereich des Jagdberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass die Jagd auch für außenstehende Erholungssuchende sicher verläuft. Wenn Schüsse von einer Jagd als störend empfinden werden, ist dies allerdings kein Grund dafür, dass Jagdberechtigte ihren Rechten und Pflichten nicht mehr nachkommen dürfen.