Kirchheim – Gerade erst kamen Berichte auf zu einem Fischotter, der in Mittelhessen in einer illegal gelegten Fischreuse verendete. Nun gibt es einen neuen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, ganz in der Nähe des ersten Falls – hier ging es dem Biber an den Kragen.
Ein unbekannter Täter soll in der Zeit zwischen dem 11. und 25. November insgesamt sechs Biberdämme vollständig zerstört haben. Die Fälle ereigneten sich im sogenannte Biberrevier, welches zwischen Gershausen und Reimboldshausen liegt. Zudem zeigt ein weiterer Wohndamm im südlichen Bereich des Reviers Spuren von Abtragungen.
Biber sind streng geschützt
Wie beim Fischotter auch, handelt es sich bei dem Biber um eine streng geschützte Art (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 und 14 b) Bundesnaturschutzgesetz). Demnach ist es strafbar, Biberdämme zu beschädigen, zu entfernen oder zu zerstören. Die Dämme gelten für die Biber als Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Biber bringen einen Großteil ihrer Zeit und Energie auf, um die Dämme zu errichten.
Polizei bittet um Unterstützung
Unklar ist, ob es sich um einen oder mehrere Täter handelt. Auch die Beweggründe sind bisher unbekannt.
Die Polizei bittet auch in diesem Fall Zeuginnen und Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können oder verdächtige Beobachtungen im Bereich des Biberreviers gemacht haben, sich mit der Polizeistation Bad Hersfeld unter der Telefonnummer 06621/932-0 oder einer beliebigen anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.