In Heringen (Hessen) wurde ein toter Fischotter entdeckt, der durch Fischwilderei verstarb. Die Polizei meldet nun gleich zwei Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Fischotter stirbt in illegal gelegter Fischreuse
Schon Anfang November bemerkte ein Zeuge eine illegal gelegte Reuse. Er meldete die Reuse, die der Täter. in der Werra-Verlängerung „Unter der Hanacht“ zwischen Heringen und Widdershausen gelegt hat, direkt bei der Polizei.
Inzwischen hat die Polizei bestätigt, dass ein Fischotter durch die illegal gelegte Reuse starb. Dadurch sind gleich zwei Verstöße Teil der Polizeiermittlungen. Neben der Fischwilderei durch die Reuse ermittelt die Polizei auch wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Der Fischotter zählt nämlich zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 10 und 14 b) Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG).
Die Polizei bittet weitere Zeuginnen und Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können oder verdächtige Beobachtungen im Bereich Heringen/Widdershausen gemacht haben, sich mit der Polizeistation Bad Hersfeld unter der Telefonnummer 06621/932-0 oder einer beliebigen anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Diskussionen um den Wassermarder
Das Kernverbreitungsgebiet vom Fischotter liegt in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Hessen gibt es bisher nur wenige Nachweise des Fischotters. Deutschlandweit sorgt das kleine Raubtier für Diskussionen, weil er unter anderem für wirtschaftliche Schäden für Fischzüchter verantwortlich ist, deren Teiche die Tiere immer wieder leerfressen. Die Diskussionen um die Entnahme von Fischottern häufen sich aufgrund dieser Umstände immer mehr. Todesfälle wie diese, die durch illegale Reusen passieren, stellen allerdings in keinem Fall Teil von Entnahmeplänen dar.