Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wütet weiter in Deutschland. Nachdem neue positive Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis bestätigt sind, ist klar: Auch in Hessen ist die Lage angespannt, das Seuchengeschehen bleibt dynamisch. Seit Juni 2024 treten immer mehr Fälle in dem Bundesland auf. Die Regierung plant weiterhin, die Bekämpfung der Tierseuche voranzubringen.
Hessisches Ministerium bittet um Unterstützung im Kampf gegen ASP
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bittet nun die Bevölkerung um Unterstützung. Genauer geht es um die Menschen, die sich in der Sperrzone II befinden. Der Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften könne einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der ASP, welche für Menschen zwar ungefährlich, für die Tiere allerdings fast immer tödlich ist, leisten. Denn dadurch würden infizierte Wildschweine nicht durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper aufgeschreckt, wodurch sie das Virus in andere Gebiete weitertragen könnten.
Schon jetzt gelten in Hessen Regeln zu Feuerwerken, an die sich die Bevölkerung auch unabhängig vom Seuchengeschehen halten muss. Es gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Sowohl im Wald selbst als auch im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt müssen Bürger darauf verzichten.
Das Ministerium hofft, dass die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes durch ihre Bitte einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung der ASP leisten.
Silvester als möglicher Faktor
Feuerwerke in den Ortschaften würden nicht zu großen Problemen für das Seuchengeschehen führen. Der flächendeckende und zeitlich eingeschränkte Lärm durch Feuerwerkskörper und Böller löst durch die Entfernung keine Fluchtreaktion bei den Wildschweinen aus. Umso relevanter sei es, vereinzelte Feuerwerke außerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb der „klassischen Feuerwerkszeiten“ (also zu Silvester gegen Mitternacht) zu vermeiden. Denn die zeitliche oder räumliche Ausdehnung der Feuerwerke könnte sich negativ auf das Verhaltenen von mit ASP infizierten Wildschweinen auswirken. Und damit auch das Seuchengeschehen negativ beeinflussen.
Die Landkreise können – zusätzlich zum Appell der Regierung – eigene Regelungen treffen. Über diese sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren.
Ziel ist es, durch solche Maßnahmen die ASP langfristig einzudämmen und das Seuchengeschehen zu minimieren. Nur so kann die Tierseuche erfolgreich und nachhaltig bekämpft werden.