Verurteilter Wilderer kann es nicht lassen – und steht wieder vor Gericht

Ein Wilderer aus Sachsen-Anhalt sorgte lange für Unruhe. Auch nach seiner Verurteilung sorgt der Mann für Schlagzeilen – mit einer Jagreise nach Südafrika.

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Unter anderem mit erlegten Zebras posierte der Mann, der in Deutschland nicht mehr jagen darf, auf Instagram. Foto: Unsplash/Fabrizio Frigeni

Die Verurteilung vom Wilderer aus Sachsen-Anhalt wühlte nicht nur die Schwanebecker Region auf. Besonders Jäger aus ganz Deutschland verfolgten den Fall von Eik. R (25), der wegen schwerer Jagdwilderei zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde. In der Nacht vom 3. August 2022 soll er 29 Rehe und drei Damhirsche gewildert haben. Darüber hinaus stehen weitere Verfahren gegen Eik R. wegen fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtem Fahren und unerlaubtem Waffenbesitz im Raum.
Die regionale Jägerschaft kritisiert den Umgang von Eik R. mit seinen Taten stark. Ihn selbst scheint das jedoch nicht zu stören. Da der Besitz und das Führen von Jagdwaffen ihm schon vor zwei Jahren untersagt worden waren, hat sich Eik R. inzwischen ein anderes Ventil gesucht.

Jagdtrophäen aus Südafrika auf Instagram präsentiert

Nachdem Eik R. die örtlichen Anwohner durch sein Verhalten immer wieder in Unruhe brachte, zeigte er sich wenig einsichtig. Bilder von dem Wilderer auf Jagdreise in Südafrika, mit Jagdtrophäen und eben solchen Gewehren, deren Besitz und Führung ihm in Deutschland untersagt wurden, postete der Mann selbst auf Instagram.

Dieser Umgang mit seinen Taten ist deshalb besonders schockierend, weil Eik R. im Februar schon wieder vor Gericht steht. Diesmal verhandelt das Landgericht Magdeburg. Einen Jagdunfall, bei dem der Mann im Jahre 2022 bei einer Treibjagd einem Bekannten in den Oberschenkel geschossen haben soll, woraufhin ihm seine Jagdwaffen entzogen wurden. Gegen diese Verurteilung ging Eik R. ebenfalls in Berufung.
Es wird also deutlich, dass der Wilderer aus Sachsen-Anhalt nicht nur der Region, sondern auch der Jägerschaft deutschlandweit keine Ruhe lassen wird. Ein solches Verhalten gefährdet nämlich in jedem Fall das Ansehen der Jäger in Deutschland, welche schon jetzt teilweise Opfer von Angriffen und Beleidigungen werden.

Was ist ein Wilderer?

Wilderei ist eine Straftat und in Deutschland gem. § 292 StGB strafbar. Den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllt, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder es sich oder einem Dritten zueignet. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland hat im Jahr 2023 insgesamt 1.140 Fälle erfasst, die Dunkelziffer liegt vermutlich weit darüber.