Bayerns Landwirtschaftsminister Brunner lässt fahrlässige Rehbock-Erlegung im Winter nicht weiter als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Dagegen läuft der BJV Sturm.
München. Mit einem Brief vom 11.02.2013 kündigte der bayerische Minister für Landwirtschaft und Forsten an, dass ab dem kommenden Jagdjahr in Bayern die fahrlässige Erlegung von Rehböcken bis zum 15. Januar nicht mehr behördlich verfolgt werden soll. Minister Brunner bezieht sich in diesem Schreiben auf sein Gespräch mit den bayerischen Jagd-, Waldbesitzer- und Bauernverbänden im Dezember, in dem dies Thema besprochen worden sei. Der Bayerische Jagdverband (BJV), obwohl laut Minister Brunner an diesem Gespräch beteiligt, läuft nun Sturm gegen diese neue Regelung. Eine Stellungnahme des BJV wirft dem Münchner Ministerium gar die Akzeptanz von fahrlässigem Waffeneinsatz vor, weil das anvisierte Reh ja nicht genau angesprochen würde. BJV-Präsident Vocke bringt noch weitere Argumente gegen diese Neuregelung vor: der Jagddruck auf das Rehwild würde dadurch erhöht; bisher sei der Abschuss ja auch erreicht worden und schließlich befürchtet Präsident Vocke, dass dieser Regelung bald die freie Büchse auf alles Wild folgen würde.
Minister Helmut Brunner ließ daher am 21. Februar einen zweiten Brief direkt an alle Kreisgruppenvorsitzenden des BJV senden, in dem er die gefasste Entscheidung verteidigt und erklärt. Die Neuregelung gelte nur für den Zeitraum, in dem weibliches Rehwild auch Jagdzeit habe (16. Oktober bis 15. Januar), eine zusätzliche Beunruhigung gäbe es also nicht. Zudem müssten die Jäger natürlich vor der Schussabgabe das Wild sorgfältig ansprechen. Dennoch bestünde von staatlicher Seite kein Interesse an der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bei einer fahrlässigen Erlegung eines Rehbocks.
Der Vorsitzende des bayerischen ÖJV Wolfgang Kornder hat die Neuregelung begrüßt.
tp