Amtsgericht fällt Urteil gegen Wilderer aus Sachsen-Anhalt

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In der Nacht vom 2. auf den 3. August 2022 begann Eik-Michael R. schwere Jagdwilderei. Foto: Unsplash/Hans Veth

Nach sieben Verhandlungstagen steht fest: Das Amtsgericht Halberstadt verurteilt den Wilderer aus Sachsen-Anhalt, der im Großraum Schwanebeck mindestens 29 Stück Wild gewildert hat, wegen schwerer Jagdwilderei zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Anklage in vielen Punkten

Der Jagdschein wurde Eik-Michael R. schon entzogen. Neben dem Vorwurf, gegen das Jagd- und Waffenrecht verstoßen zu haben, warf die Staatsanwaltschaft ihm auch vor, Waffen gestohlen und in der Schon- und Jagdzeit gewerbsmäßig gewildert zu haben, sowie in eine Wohnung eingebrochen und illegal Auto gefahren zu sein.
Das Amtsgericht Halberstadt war sich sicher, dass der Angeklagte in mehreren Revieren im Großraum Schwanebeck mindestens 29 Stück Wild geschossen hatte. Dies soll in der Nacht vom 2. auf den 3. August 2022 passiert sein. Unwahrscheinlich ist laut der Richterin, dass R. als einziger Teil der Wilderei war: Innerhalb so kurzer Zeit so viel Wild allein zu schießen, sei hochgradig unwahrscheinlich.

Wilderer setzte die Region schon lange unter Druck

Schon länger wühlten Wilderei-Geschichten die Schwanebecker Region auf. Bereits im Frühjahr 2021 gingen die ersten Hinweise diesbezüglich bei der Polizei Halberstedt ein, bei welchen schon früh ein grauer Pick-Up erwähnt wurde. Im Frühsommer folgten weitere Informationen, die unter anderem von einem Revierpächter erhoben wurden. Die Polizei nahm auch all diese Hinweise auf. Diese Vorkommnisse führten im Gebiet zu einer erhöhten Sensibilisierung der Bevölkerung und insbesondere der Jäger.

Ein angezeigter Jagdwaffendiebstahl aus dem Jahre 2021, bei welchem R. verdächtigt wurde, sich gewaltsam Zugang zu einer Pension verschafft und eine Jagdwaffe gestohlen zu haben, stellte ein weiteres Indiz für die Ermittler dar.

Polizei reagiert mit Großeinsatz

Den entscheidenden Anruf nahmen die Ermittler allerdings erst in der Nacht vom 2. auf den 3. August entgegen: Ein Jäger habe R. dabei beobachtet, wie er mit einem grauen, mit Wild beladenen Pick-Up durchs Dorf gefahren sei. Die Ermittler sahen hier ihre große Chance, R. zu erwischen: am 3. August 2022 erfolgte die vorläufige Festnahme von R. und die Durchsuchung von drei Grundstücken im Kreis Schwanebeck. Neben dem SEK Magdeburg wurden auch über 100 Polizeibeamte und ein Sprengstoff-Spürhund eingesetzt. Grund für die Größe des Einsatzes war unter anderem auch die Erinnerung an den Fall Kusel (Rheinland-Pfalz), bei dem ein Wilderer wenige Monate zuvor zwei Polizisten erschossen hatte. 

Bei der Durchsuchung konnten neben 126 Patronen auch 29 Stücke Wild, ein im November 2021 gestohlener Repetierer mit Schalldämpfer, an dem auch DNA-Spuren von R. sichergestellt werden konnten, und ein Nachtsichtgerät eingezogen werden.
Um den Wilderer zu überführen, nutzte die Polizei auch Überwachungstechnik, welche im Voraus an dem grauen Pick-Up, der eigentlich dem Großvater von R. gehört, angebracht wurde. Auch sein Großvater war wegen illegalem Munitionsbesitz mitangeklagt worden. Entnommene DNA-Proben der Wildkörper konnten im Pick-Up des Angeklagten sowie an der Waffe nachgewiesen werden. An der Waffe wurden zusätzlich DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.

Anhand der großen Menge an Indizien wurde das Urteil für den Wilderer gefällt, dieses ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger wird vermutlich Berufung einlegen. Dies würde zu einer neuen Verhandlung vor dem Landsgericht Magdeburg führen. Hier läuft auch ein weiteres Verfahren gegen R., es soll auch in diesem Fall unter anderem um unerlaubtes Fahren und unerlaubtes Führen einer Waffe gehen, zusätzlich wird wegen fahrlässiger Körperverletzung geklagt.

 

Was macht ein Wilderer?

Wilderei ist eine Straftat und in Deutschland gem. § 292 StGB strafbar. Den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllt, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder es sich oder einem Dritten zueignet. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland hat im Jahr 2023 insgesamt 1.140 Fälle erfasst, die Dunkelziffer liegt vermutlich weit darüber.