ASP in Hessen: Restriktionszone bis Baden-Württemberg

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Die Afrikanische Schweinepest schreitet weiter voran. (Foto: Pixabay.com/ambquinn)

Vergangenen Freitag wurde im hessischen Landkreis Bergstraße der Kadaver eines Wildschweines entdeckt. 

Ein Landwirt fand das verendete Tier am Rande seines Feldes. Der Verdacht, dass es sich um die Afrikanische Schweinepest handeln könnte, wurde durch das Hessische Landeslabor bestätigt. Die Restriktionszonen werden nun ausgeweitet und überschreiten die Grenze nach Baden-Württemberg.

Ergebnis des Zweitbefundes steht aus

Seit dem Ausbruch der ASP müssen Landwirte aufgrund der gültigen Restriktionen sicherstellen, dass ihre Flächen, die abgeerntet werden sollen, frei von Schwarzwild sind. So kam es, dass ein Landwirt beim Kontrollieren seiner Flächen vor der Mahd mit der Drohne den Kadaver eines Wildschweines entdeckte. Eine Probe wurde an das Landeslabor in Gießen geschickt, welches den Verdacht bestätigt hat. Zwar steht der Zweitbefund des Fridrich-Löffler-Institutes noch aus, doch die zuständigen Behörden haben umgehend Maßnahmen eingeleitet.

Ausweitung der Sperrzonen

Die bereits vorhandenen Sperrzonen wurden ausgeweitet und umfassen nun auch große Teile des Landkreises Bergstraße. Damit fallen weitere rund 50 schweinehaltende Betriebe in die Bereiche mit Restriktionen. Auch wird mit den Sperrzonen erstmalig seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Davon sind Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises betroffen.

Zaunbau gegen ASP

Um die Ausbreitung der ASP zu verhindern, werden bei der Kadaversuche in den kommenden Tagen beide Seiten der Landesgrenze mit Hilfe von Drohnen und Hundeteams abgesucht. Zusätzlich soll der Zaun entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue fortgeführt werden. Priorität haben Zudem 67 Zäune entlang der Autobahn in Ost-West Ausrichtung.

Geltende Verhaltensregeln

Innerhalb der Sperrzone II gelten zudem Strikte Verbote. So sind die Jagd und die maschinelle Arbeit auf landwirtschaftlichen Flächen nur mit einer Genehmigung der örtlichen Veterinärbehörde gestattet. Zudem gilt ein Striktes Wegegebot und Hund müssen an der Leine geführt werden. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, das Schwarzwild nicht zu beunruhigen, damit das Virus nicht weiter verschleppt werden kann. Ein jeder kann bei der Seuchenprävention einen wertvollen Beitrag leisten.