Schutz vor Afrikanischer Schweinepest – Gattersauen getötet

Die Schutzmaßnahme Gegen die Afrikanische Schweinepest umfasst das Töten der Sauen im Tierpark.

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Da die Gefahr einer ASP-Übertragung unter anderem über Futter zu groß war, entschied die Parkleitung, die Sauen zu schlachten. Foto: Unsplash/vitalii-khodzinskyi

Afrikanische Schweinepest – zum Schutz vor der ASP hat der Wildpark alte Fasanerie in Hanau bei Frankfurt nun drastische Maßnahmen ergriffen.

Afrikanische Schweinepest im Fokus

Der Wildpark tut alles, um eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. So entschied sich der landeseigene Forstbetrieb HessenForst, alle Wildschweine des Parks zu töten. Ziel ist es, eine Ausbreitung der ASP unter allen Umständen zu verhindern.

Risiko durch Afrikanische Schweinepest

Anlass der Entscheidung war, dass die ASP nicht nur hochinfektiös ist, sondern auch bei nahezu allen Schweinen auch tödlich endet. Hauptproblem bei den, im Park lebenden, Schweinen ist vor allem, dass diese über Futter oder Essensreste der Besucher, über Kleidung und ähnliches, mit dem Virus infiziert werden könnten. Bislang gab es im Park weder einen Verdachtsfall, noch war das Virus und damit die Afrikanische Schweinepest im Park ausgebrochen. Dennoch bewertet man die Gefahr der Einschleppung als zu groß.

Intensive Abstimmung

Bei der Entscheidung stand die Parkleitung im intensiven Austausch mit der zuständigen Veterinärbehörde, schlussendlich überwogen die Interessen, des Schutzes vor der ASP. In einem ersten Schritt hatte man ein Fütterungsverbot verhängt, zudem wurde der Fahrzeugverkehr auf dem Gelände des Wildparks eingeschränkt. Allerdings schien schlussendlich eine Schlachtung der Wildpark-Sauen alternativlos, da sich eine Ansteckung auf dem Gelände nicht hätte ausschließen lassen.

Finanzielle und operative Überlegungen

Schlussendlich ist die Entscheidung allerdings auch dem Betriebserhalt des restlichen Parks geschuldet. Eine Schließung aufgrund der Afrikanischen Schweinepest hätte hier große Auswirkungen gehabt. Man hätte den Betrieb über Monate einstellen müssen. Zudem wären nach einem Ausbruch umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich gewesen. Der Oberboden hätte im Wildschweingehege komplett abgetragen und entsorgt werden müssen, finanziell und personäll wäre eine massive Belastung auf den Wildpark zugekommen.

Nutzung des Wildbrets

Da die Sauen gesund waren, wurde das Wildbret verwertet. Verkauft wurden die Produkte im Waldladen des Wildparks. Somit war eine Verwertung der Stücke möglich, was im ASP-Fall nicht gegeben gewesen wäre.

Keine Einschränkungen für Besucher

Neben dem weiterhin bestehenden Fütterungsverbot gibt es für die Besucher des Wildparks keine weiteren Einschränkungen. Die Entscheidung zur Tötung der Wildschweine wurde getroffen, um langfristig den Betrieb des Parks und die Sicherheit der restlichen Tiere zu gewährleisten und den Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest sicherzustellen.