Das Ende der Wolfsjagd
Die Wolfsjagd in Bayern steht vor einem Wendepunkt. Die Staatsregierung hatte zunächst eine Verordnung zur Regulierung der Wolfspopulation erlassen, doch diese könnte nun für ungültig erklärt werden. Der Münchner Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verordnung.
Die Verordnung zur Wolfsjagd
Im Mai 2023 ist die Verordnung in Kraft getreten. Diese gibt Landräten die Möglichkeit, kurzfristig den Abschuss von Wölfen anzuordnen. Das gilt besonders für Wölfe, die Schafe oder andere Nutztiere gerissen haben. Diese Regelung soll Weidetierhaltern schnellen Schutz bieten. In der Praxis wurde die Verordnung kaum angewendet. Ein prominentes Beispiel ist der Versuch, zwei Wölfe in der Rhön zu erlegen. Dieser scheiterte, da die Tiere nicht innerhalb der Frist gefunden wurden.
Rechtliche Herausforderungen
Jetzt hat der Bund Naturschutz gegen die bayerische Verordnung geklagt. Er argumentiert, dass er nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, im Vorfeld angehört worden war. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof erklärten die Richter jetzt, dass die Verordnung ohne die erforderliche Beteiligung des Bund Naturschutz erlassen wurde. Dies könnte zur Folge haben, dass die Verordnung für ungültig erklärt wird. Das würde das Ende der staatlich genehmigten Wolfsjagd in Bayern bedeuten.
Auswirkungen auf das Wolfsmanagement
Die mögliche Ungültigkeit der Verordnung zwingt die Staatsregierung, ihre Strategie zu überdenken. Richard Mergner, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz, betont, dass ein faktenbasiertes und rechtskonformes Wolfsmanagement notwendig sei.
Zukunftsperspektiven
Die Debatte um die Wolfsjagd in Bayern verdeutlicht die Herausforderungen. Die Rückkehr des Wolfs in menschliche Siedlungsgebiete erfordert einen ausgewogenen Ansatz. Dieser muss sowohl den Schutz der Wölfe als auch die Sicherheit der Weidetiere gewährleisten. Die Staatsregierung steht nun vor der Aufgabe, ein neues Konzept zu entwickeln. Dieses muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die unterschiedlichen Interessen berücksichtigen. Ob dadurch die Interessen der Tierhalter gewahrt werden können und das Rissgeschehen reduziert wird, bleibt zu bezweifeln. Die Sorge um effektiven Schutz dürfte durch das Urteil nur größer werden.