Waffenrechtlich unzuverlässig: Keine Waffen für AFD- Mitglieder?

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In Folge der zahlreichen Messerangriffe soll das Waffenrecht nun erneut verschärft werden. Foto: Pixabay.com/Mariakray

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf sind AfD- Mitglieder waffenrechtlich unzuverlässig. Dies könnte Signalwirkung weit über Nordrhein-Westfalen hinaus haben.

Einem Ehepaar muss aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf seine Waffen abgeben. Beide sind Mitglieder der Partei AfD (Alternative für Deutschland). Die AfD gilt als rechtspopulistisch und in Teilen rechtsextrem. Mitglieder gelten daher laut dem Urteil als „waffenrechtlich unzuverlässig“. Das Ehepaar klagte und scheiterte. Ihnen wurde die waffenrechtliche Erlaubnis und alle Waffen entzogen.

Urteil mit Signalwirkung

In zwei Urteilen entschied am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass AfD- Mitglieder keine Waffenerlaubnis mehr bekommen. Begründet wird das Urteil mit dem Verdacht verfassungsfeindlicher Bestreben. Allein die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, lässt nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten. Und zwar auch dann, wenn die Partei nicht verboten wurde. Das Parteienprivileg aus Artikel 21 des Grundgesetzes werde durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt, urteilte das Verwaltungsgericht.

Konsequenzen nicht nur für Jäger

Über 200 Waffen und die gesamte Munition muss das Ehepaar nun abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück. Sie können in die nächste Instanz gehen, dann kommt der Fall vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dieses hatte bereits im Mai entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Dies dürfte nicht nur für Beamte und Soldaten, sondern nun auch für Jäger und Sportschützen Konsequenzen mit sich bringen. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat zuvor bereits entschieden, dass solche Nachteile nicht die Parteirechte verletzen. Selbst wenn ein Beamter aus dem Dienst entlassen wird.

Personenbezogenes Urteil

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Da die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung immer personenbezogen erfolgt, hat dies zunächst nur Auswirkungen auf das Ehepaar. Wie sich die Rechtslage in diesem Fall zukünftig entwickeln wird, bleibt fraglich.