Sachsen-Anhalt: Marder quält sich in verbotener Tellerfalle

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Der leidende Marder wurde vom Jagdpächter erlöst. (Pixabay.com/LubosHouska)

Vergangenen Sonntag erlöste ein Jäger im Saalekreis einen Marder. Das Tier quälte sich in einer Tellerfalle.

Am Nachmittag ging ein Anruf bei der Polizei ein, mit dem Hinweis auf Jagdwilderei und einen verletzten Marder. Vor Ort fanden die Beamten das Tier schwer verletzt in einer Tellerfalle. Die Polizei informierte den zuständigen Jagdpächter, der das Tier erlöste. Gegen den Eigentümer der Falle wurde Strafanzeige erstattet.

Verbotene Fallen

Tellereisen gehören zu den verbotenen Fallen, da sie auf Druck und nicht auf Zug auslösen und im schlimmsten Fall nicht sofort töten. Dadurch verursachen sie immenses Tierleid. Das musste ein Marder in Sachsen-Anhalt schmerzhaft erfahren. Das Tier trat in ein Tellereisen, das von dem Eigentümer eines Hofes aufgestellt wurde. Dank eines Hinweises konnte die Polizei den zuständigen Jagdpächter informieren, der das Tier erlöste. Wie lange es sich bereits in der Falle quälte, ist unklar.

Polizei erstattet Strafanzeige

Die Falle wurde von dem Eigentümer eines Hofes aufgestellt. Dieser gab bei der Polizei an, dass er seine auf dem Hof lebenden Tiere damit schützen wollte. Die Polizei stellte die Falle sicher und hat die Ermittlungen gegen den Mann eingeleitet.

Zwar ist dieser in Sachsen-Anhalt auch ohne Jagdschein oder Sachkundenachweis berechtigt, auf seinem eigenen Grundstück Lebendfallen oder Totschlagfallen aufzustellen, doch das Tellereisen fällt unter die in Deutschland verbotenen Fallen.

Tierleid durch Tellereisen

Bereits seit dem 1. Januar 1995 ist die Verwendung von Tellereisen EU-weit verboten. Das Aufstellen solcher Fallen ist ein Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesjagdgesetz. Im Gegensatz zu den zugelassenen Fallen, die durch Zug auslösen, schnappen Tellereisen bei Druck zu. Bei auf Zug ausgelösten Fallen greifen sich die Tiere den ausgelegten Futterköder mit dem Fang. Somit wird das Tier beim Auslösen der Falle sofort getötet. Bei Tellerfallen dagegen treten die Tiere in die Falle, wenn sie zuschnappt und sind somit lebendig gefangen. Dabei werden die betroffenen Läufe so stark beschädigt, dass das Tier selbst bei einer Freilassung nicht mehr überleben würde.