Die Ausnahmeverordnung der bayerischen Regierung, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte, wurde für rechtswidrig erklärt.
Ende April entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Abschuss von Fischottern rechtswidrig ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND Naturschutz (BN) hatten gegen die Ausnahmeverordnung der bayerischen Regierung geklagt. Sie fordern stattdessen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Teichwirtschaft – beispielsweise Zäune und Ablenkteiche.
Verstoß gegen geltendes Recht
Die Naturschutzverbände hatten geklagt, weil die Ausnahmeverordnung gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht verstoße. Zudem gibt es keine Kontrolle, ob das festgesetzte Kontingent eingehalten würde. Der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits am 30. November 2023 einem Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Abschusserlaubnis stattgegeben. Nun ist der Fischotter- Abschuss endgültig auf Eis gelegt.
Besserer Schutz gefordert
Die klagenden Umweltverbände zeigten sich empört über den möglichen Abschuss des geschützten Fischotters. Sie fordern die Staatsregierung dazu auf, die Teichwirtschaft besser zu unterstützen und eine deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche zu erarbeiten. Diese diente zudem gleichermaßen der Förderung der Artenvielfalt.
Raubtier Fischotter
Die Schäden, die das Raubtier in der Teichwirtschaft verursacht, nehmen deutschlandweit kontinuierlich zu. Aufgrund des komplexen Stoffwechsels des Fischotters, kann dieser über den Tag verteilt nur kleinere Portionen zu sich nehmen. Dieser Umstand führt dazu, dass angefressene Fische liegen bleiben und der Fischotter immer wieder neue Beutetiere fängt. Ein schmerzhafter Verlust für die Teichwirtschaft, die mit dem neuen Urteil wieder vor einem großen Problem stehen: der Unantastbarkeit des Fischotters.