Umstrittenes Jagdgesetz tritt in Kraft

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Für ältere Hirsche gilt im neuen Gesetz weiterhin ein Abschussplan. (Foto: Pixabay.com/DominikRh)

In Mecklenburg-Vorpommern tritt zum 1.April ein umstrittenes Jagdgesetz in Kraft, das bereits im Vorfeld für Diskussionen sorgte.

Im Vorfeld gab es heftige Diskussionen um Änderungen des Jagdgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Vergangenen Mittwoch hat der Landtag die Novelle beschlossen. Sie tritt zum neuen Jagdjahr ab dem 1. April in Kraft. Trotz Anpassungen nach Demonstrationen enthält das Gesetz durchaus noch kritische Punkte.

Eskalation im Vorfeld

Besonders die Abschussregelungen hatten beim Landesjagdverband bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Präsident Thomas Nießen hatte sich gegen seinen Verband positioniert und für die Pläne des Ministeriums gestimmt (wir berichteten). Daraufhin trat er von seinem Amt zurück. Das war das erste Mal in der Geschichte des Landesjagdverbandes, dass ein Präsident zurückgetreten ist.

Streitthema unbegrenzter Abschuss

Größter Streitpunkt der Gesetzesnovelle war der Abschuss ohne Obergrenze für weibliches Damwild und Rotwild aller Altersklassen. Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern äußerte Bedenken, dass diese Arten lokal ausgerottet werden könnten. Daraufhin wurde der unbegrenzte Abschuss auf junges Rot- und Damwild beschränkt. Für alle anderen Altersklassen gilt weiterhin eine Obergrenze.  „Dieser Vorschlag soll dem Tierschutz – insbesondere dem Muttertierschutz – Rechnung tragen“, so Backhaus.

Es soll also weiterhin aufgrund von Zählungen durch Jäger und Förster von der Jagdbehörde festgelegt werden, wie viele Tiere pro Jagdjahr erlegt werden dürfen.

Kritik trotz Änderungen

Das aus elf Naturschutz-, Waldbesitzer-, Forst- und Jagdverbänden bestehende Aktionsbündnis Wald begrüßt die Kompromisse, äußert jedoch auch Kritik.

„Dort, wo der Wald wegen hohem Wildverbiss nicht mehr natürlich nachwachsen kann, hätten alle Altersklassen des weiblichen Rot- und Damwildes in die Mindestabschusspläne einbezogen werden müssen. Diese Regelung wird erfolgreich im Nachbarland Brandenburg praktiziert“, erklärte Achim Ahrend, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes MV.

Der Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, Jörg Heydorn, kritisierte, dass weiterhin bleihaltige Munition verwendet werden darf.

Bleischrot vergiftet Raubtiere und Greifvögel. Es kann nicht sein, dass weiterhin Seeadler an einer Bleivergiftung sterben, nur weil Jäger Waffen im Schrank haben, mit denen sie keine bleifreie Schrotmunition verschießen wollen.

Grünen-Fraktion stimmte Gesetz nicht zu

Auch die Grünen- Fraktion im Landtag zeigt sich über den erlaubten Einsatz bleihaltiger Munition verärgert. Fraktionsvorsitzender Harald Terpe sagte, SPD und Linke hätten mit dem neuen Gesetz die Chance verpasst, ein umfassend verbessertes Landesjagdrecht im Interesse von Natur- und Umweltschutz zu schaffen. Obwohl bessere Rahmenbedingungen für die natürliche Verjüngung des Waldes geschaffen werden, konnte seine Fraktion dem überarbeiteten Gesetz nicht zustimmen.