Hundeführer unter Verdacht – Wolfsangriffe und deren Abwehr sind hierzulande eine heikle Sache. Was bei uns einen juristischen Spießrutenlauf bedeutet, ist jedoch in Schweden jagdlicher Alltag. So griffen Mitte Oktober in der Nähe des schwedischen Linderödsåsen in Skåne unanbhängig von einander zwei Waidmänner zur Waffe.
Hundeführer müssen handeln
Für die beiden Hundeführer selbstverständlich, ihre Hunde wurden bedroht, sie mussten handeln. Die Schweden sahen sich zur Erlegung der Isegrims gezwungen, um ihre Hunde zu schützen, die von den Grauhunden angegriffen wurden. In Schweden ist dies gemäß Paragraph 28 der schwedischen Jagdverordnung problemlos möglich. Die beiden Jäger waren allerdings bei der Polizei angezeigt worden. Die zuständige Provinzverwaltung stellte nun jedoch das Verfahren ein und bestätigte, dass die Beiden im Einklang mit geltendem Recht gehandelt haben.
Befugnisse für Hundeführer und Nutztierhalter
Der Paragraph 28 der schwedischen Jagdverordnung räumt hier bei der Jagdausübung weitreichende Befugnisse ein, die die jagdliche Praxis deutlich vereinfachen.
Dem Wortlaut nach heißt es hier (…) Wenn eines der Raubtiere, Bär, Wolf, Vielfraß oder Luchs, Nutztiere angreift oder wenn es vernünftige Gründe gibt, einen solchen Angriff zu befürchten, dürfen Maßnahmen ergriffen werden, um das Raubtier zu vertreiben. Raubtiere, die im ersten Absatz gemeint sind, dürfen von einem Nutztierhalter oder Betreuer des Nutztiers getötet werden, um das Nutztier zu schützen.“ Diese Norm hat auch in Bezug auf den Schutz der Jagdhunde Gültigkeit. Anders wäre ein Zusammenleben und eine Jagdausübung nicht möglich.
Pragmatische Verwaltung
Unsere skandinavischen Nachbarn sind Pragmatiker, sodass die Provinzverwaltung schlicht die GPS-Daten der Halsungen auswertete und die erlegten Wölfe bestätigte. Damit war auch für Staatsanwaltschaft und Polizei lückenlos dokumentiert, dass die Waidmänner rechtskonform gehandelt haben. Es ließ sich nachvollziehen, wo der Hund gearbeitet hatte und wo der, ihn attackierende, Wolf schließlich gestreckt wurde. Damit ist die Angelegenheit auch für den zuständigen Staatsanwalt erledigt. „Es gibt keinen Grund mehr, die Untersuchung fortzusetzen“, so Staatsanwalt Lars Magnusson gegenüber dem schwedischen Jagdmagazin Jakt & Jägare. Die beiden Hundeführer haben rechtskonform gehandelt.