Ein jeder Jäger brennt für eine erfolgreiche Jagd. Dabei sollte der gesunde Menschenverstand jedoch an oberster Stelle stehen – und nicht etwa der Jagderfolg. Erst recht, wenn es sich um Haustiere handelt.
Was sich am Montag, den 16. Oktober in Vöhrenbach im Schwarzwald zugetragen hat, wird Anett L. wohl für immer in Erinnerung bleiben. Die Schweizer Jagdpächter erschossen vor ihren Augen zwei ihrer Hausenten und flügelten die dritte. Und das, obwohl die Enten den Pächtern bekannt waren.
Ein idyllischer Start
Das Haus von Anett L. liegt im Wald und grenzt an einen See an. Als das Revier neu verpachtet wurde, war es ihr wichtig, ein gutes Verhältnis mit den Pächtern zu pflegen. Denn auch schon mit den jagdlichen Vorgängern kam sie gut aus.
Die neuen Pächter mit Wohnsitz in der Schweiz profitierten von der Gastfreundschaft. Sie hatten dadurch nicht nur Zugang zu fließendem Wasser, welches es auf der Jagdhütte nicht gab, sondern durften auch einen Kühlschrank bei der Hauseigentümerin anschließen. Bei einem gemeinsamen Umtrunk machte diese auf ihre drei Enten aufmerksam, die den nahen See nutzten. Es handelte sich dabei um drei Warzenenten – schwarz-weiß und dreimal so groß wie eine Stockente. Die Pächter versicherten, diesen Enten keine Feder zu krümmen.
Tote Enten trotz gutem Verhältnis
Am Montagabend hörte Anett L.Schüsse und lief aus dem Haus, um zu sehen, woher diese kamen. Sie erkannte schnell, dass die Jäger am See standen und auf ihre Enten schossen. Sie lief laut rufen und gestikulierend zum See hinunter. Die zahmen Enten machten keine Anstalten zu flüchten und die Jäger schossen auf die im Wasser schwimmenden Enten. Dabei gefährdeten sie auch die Besitzerin, welche in 60 Metern Entfernung genau auf der anderen Seite des Sees stand. Sie musste ansehen, wie ihre zutraulichen Tiere von den Schroten getroffen wurden.
Fassungslos rannte sie um den See und stellte die Jäger zur Rede. Diese machten keine Anstalten die Waffe zu entladen, lachten die Frau noch aus und schossen vor ihren Augen zusätzlich auf eine im Wasser schwimmende Stockente. Erst im Anschluss merkten die Jagdpächter an, dass sie für den finanziellen Schaden aufkommen würden.
Die rechtliche Lage
Eine auf dem Wasser schwimmende Ente zu schießen, gilt als unwaidmännisch, hat jedoch keine rechtlichen Auswirkungen. Es bleibt aber fraglich, warum überhaupt die als Haustiere bekannten Enten sterben mussten. Sie unterlagen definitiv nicht dem Jagdrecht. Auch die Personengefährdung ist nicht zu vernachlässigen: auf die Wasseroberfläche zu schießen, wenn direkt gegenüber auf 60 Meter eine Person steht, ist jenseits des Sicherheitsempfindens. Auch bleibt zu klären, ob der anwesende Hund die nötige Brauchbarkeit besaß, um eine Entenjagd zu rechtfertigen. Das Zurücklassen der geflügelten dritten Ente wirft auch Tierschutzfragen auf. Diese musste der Tierarzt einschläfern: das Röntgenbild zeigte Schrote und einen gebrochenen Flügel. Auch die Jagd mit bleihaltiger Munition an Gewässern ist verboten. Die Schrote in der eingeschläferten Ente werden untersucht.
Die Eigentümerin der Enten hat bereits Anzeige erstattet. Das ehemals gute Verhältnis zu den Jagdpächtern dürfte nicht mehr zu retten sein.