Für die einjährigen Vorstehhunde steht die zweite Anlagenprüfung vor der Tür. Nachdem im Frühjahr schon die Feldanlagen bei der Verbandsjungendprüfung (VJP) getestet wurden, werden bei der Herbstzuchtprüfung (HZP) diese, sowie zusätzlich noch die Wasserarbeit und Abrichtefächer überprüft.
Warum sind Anlageprüfungen wichtig?
Neben der Vorbereitung und Einarbeitung für den praktischen Jagdeinsatz, haben die VJP und HZP einen wichtigen Informationswert für die Zuchtlenkung. Natürliche Anlagen wie der Laut, das Wesen, sowie Eigenschaften bei der Feld- und Wasserarbeit werden bewertet. Dies gibt den Züchtern grundlegende Rückmeldungen über die von ihnen gezüchteten Hunde. Für die Hundeführer ist die HZP ein weiterer wichtiger Schritt zu einem fertigen Gebrauchshund.
Prüfungsfächer
Neben den Anlagefächern im Feld und Wasser, werden bei der HZP auch einige Abrichtefächer wie Schleppen und Verlorenbringen geprüft. Während des gesamten Prüfungsverlauf wird die Arbeitsfreude und die Führigkeit des Hundes beurteilt. Außerdem werden Wesensfeststellungen und der gezeigte Laut auf dem Prüfungszeugnis dokumentiert.
1. Die Wasserarbeit
Schussfestigkeit Wasser
Zu Beginn wird die Schussfestigkeit am Wasser festgestellt. Dabei wird eine erlegte Ente für den Hund sichtig auf die offene Wasserfläche geworfen. Der Hund wird zum Apport geschickt und während er schwimmt, wird ein Schrotschuss auf das Wasser in Richtung Ente abgegeben. Zeigt sich der Hund von dem Knall beeindruckt und verweigert den Apport, wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Es wird vom Hund erwartet, dass er die Ente seinem Hundeführer bring und sie erst auf Kommando ausgibt.
Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer
Hierbei wird für den Hund eine erlegte Ente nicht sichtig in der Deckung ausgelegt – und zwar so, dass man den Hund über eine freie Wasserfläche schicken muss. Der Hund soll sich sich von seinem Hundeführer in das Schilf schicken lassen und dort eigenständig die Ente suchen, finden und apportieren. Eine jagdnahe Unterstützung ist erlaubt, ständiges Einwirken durch den Hundeführer führt aber zu Punktabzug.
Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
Dieses Fach wird lediglich in Bundesländern geprüft, in denen die Arbeit an der vorübergehend flugunfähig gemachten Ente (Müller-Ente) zulässig ist. In allen anderen Bundesländern muss dieses Fach entfallen.
Gearbeitet wird an der lebenden Ente, die mittels Papiermanschette vorübergehend flugunfähig gemacht wird. Dies simuliert das Verhalten einer kranken Ente im Jagdbetrieb. Die präparierte Ente wird für den Hund nicht sichtbar im Schilf ausgesetzt. Der Hund soll die Ente durch freies Stöbern finden, auf der Schwimmspur verfolgen und möglichst aus der Deckung drücken, damit sie erlegt und gebracht werden kann.
Art des Bringens
Bei der Wasserarbeit werden alle Bringleistungen zu einer Zensur gemittelt. Aus dieser, sowie den Bringleistungen von Haar- und Federwildschleppe, erhält man schlussendlich die Benotung des Faches „Art des Bringens“ auf der HZP.
Bei allen Apportierarbeiten wird bewertet, mit welchem Griff der Hund zuträgt, ob er sich vor seinen Führer setzt und erst nach Kommando ausgibt. Griffverbesserungen sind zulässig. Legt der Hund jedoch die Ente ab um sich zu schütteln, gibt es Punktabzug. Ein Hund, der das Wild knautscht, also darauf herumkaut, frisst (Anschneider) oder vergräbt (Totengräber) kann die Prüfung nicht bestehen.
Bei allen Bringfächern darf je zwei Mal durch den Hundeführer bei Fehlverhalten eingewirkt werden, sobald der Hund im Besitz des Stückes ist.
2. Die Feldarbeit
Suche, Nasengebrauch und Vorstehen
Bei der Suche soll der Hund systematisch, flott, fleißig und ausdauernd das ihm zugewiesene Areal absuchen. Er soll dabei seine Geschwindigkeit auf verschiedene Bewuchshöhen einstellen. Der Kontakt zu seinem Führer soll durchgehend gehalten werden. Durch Ausnutzen des Windes soll der Hund seine Nase gebrauchen, um möglichst alles Wild zu finden. Dieses sollte er idealerweise durch Nachziehen festmachen und so lange vorstehen, bis sein Führer herantritt und das Wild heraustritt
Verlorenbringen Federwild – Federwildschleppe
Hierbei wird in der Regel mit einer erlegten Ente eine Schleppe mit Rückenwind gezogen, die der Hund nicht sehen darf. Die Schleppe muss mindestens 200 Meter lang sein und zwei stumpfwinklige Haken aufweisen. Der Hund wird am markierten Anfang angesetzt und arbeitet die Schleppe frei aus. Am Stück angekommen, muss er dieses aufnehmen und apportieren.
Haarwildschleppe
Die Haarwildschlepper erfolgt nach den gleichen Regularien wie die Federwildschleppe. Dabei wird eine Schleppe von 300 Metern mit einem erlegten Hasen oder Kaninchen gezogen. Auch hier wird der Hund angesetzt, muss frei zu dem Stück kommen und es dem Hundeführer apportieren. Bei den Schleppen wird der eigentliche Hinweg zum Stück bewertet, sowie gesondert das Bringen auf den Schleppen.
Schussfestigkeit
Während eines Suchenganges wird noch die Schussfestigkeit im Feld geprüft. Der Hund wird dabei zur Feldsuche geschickt und der Hundeführer gibt auf das Kommando der Richter zwei Schüsse ab. Der Hund soll sich in der Suche unbeeindruckt zeigen.
Gehorsam – Führigkeit
Während der gesamten Prüfung wird auch der Gehorsam sowie die Führigkeit des Hundes bewertet. Der Hund soll sich auf seinen Hundeführer einstellen, sich lenken lassen, auf Pfiff und Kommando reagieren und stetig den Kontakt zu ihm suchen. Hunde, die sich stetig der Einwirkung entziehen können die Prüfung gegebenenfalls nicht bestehen.
Nach der HZP folgt die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP), die eigentliche Meisterprüfung für den Vollgebrauchshund