ASP in Sachsen: schwarzwildfreie Lösung?

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Wildschweine werden wohl in Teilen Sachsens bald nicht mehr ihre Fährte ziehen. Foto: Unsplash/Kevin Jackson

Die ASP hat Sachsen seit dem ersten Fall im September 2020 fest im Griff. Nun will das zuständige Sozialministerium erste schwarzwildfreie Zonen schaffen.

 

Drei-Stufen-Plan gegen ASP in Sachsen

Die ASP-Zone in Sachsen erstreckt sich von der polnischen Grenze im Osten bis nach Meißen im Westen. Im Süden stößt die Zone bei Sohland a.d. Spree an die tschechische Grenze und läuft von dort in Richtung Südrand der Dresdner Heide. Im Norden bildet die Grenze zu Brandenburg den Abschluss.

Im Osten, Westen und Norden soll in den kilometerbreiten Korridoren zwischen den doppelten ASP-Schutzzäunen ein Drei-Stufen-Plan Anwendung finden.

Stufe I – Jäger vor Ort

Nachdem durch Allgemeinverfügung die Schutzkorridore ausgewiesen wurden, haben die Jäger in diesen Bereichen acht Wochen Zeit den Schwarzwildbestand auf unter 0,2 Stück pro 100 Hektar Revierfläche zu senken. Zur Erreichung dieses Ziels sollen auch Saufänge eingesetzt werden. Auch sollen die Jäger durch Entschädigungszahlungen von 300 € pro erlegtem Wildschwein motiviert werden, die Bestände radikal zu senken. Nach Ablauf der Frist wird der „Jagderfolg“ durch staatlich angeordnete Drohnenbefliegung kontrolliert. Sollte das Bestandsziel nicht erreicht sein, tritt Stufe II in Kraft.

Stufe II – Entnahme durch Dritte

Sollte doch noch zu viel Schwarzwild in dem betroffenen Revier sein, wird die „Entnahme durch Dritte“ angeordnet und drohnengestützt an zwei bis fünf Tagen mittels „operativer Einsätze“ durchgeführt. Dafür können aus Sicherheitsgründen auch forst- und landwirtschaftliche Flächen gesperrt werden. Der örtliche Jagdausübungsberechtigte soll dabei gegen eine Entschädigung von 20€/h in der Leitstelle der Jagdaktionen mitwirken.

Stufe III – Wildschweinfreie Gebiete

Im Nachgang der Reduktion sind die lokalen Jäger dafür verantwortlich zu überwachen, dass kein Schwarzwild mehr sesshaft wird und der Raum dauerhaft wildschweinfrei bleibt. Dafür sollen die Jäger eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung erhalten.

Sollten die lokalen Jäger sehr erfolgreich gewesen sein, kann der Status von Stufe I auch gleich zu Stufe III gehen.

ASP in Sachsen – „Söldner“ im Einsatz?

Was bei diesen Plänen aufhorchen lässt, ist die mögliche Zwangsbejagung der Reviere bei ausbleibendem Reduktionserfolg. Nach Informationen aus Revieren, die in den Korridoren liegen, soll es eine Art „Freiwilligenliste“ für die Durchführung der Reduktion der Stufe II geben. Zumindest gab es in der Anfangsphase Abfragen dazu in der sächsischen Jägerschaft. Welche Art von Jägern sich für solche Einsätze in fremden Gefilden meldet, darüber kann man nur spekulieren. Erfahrene Jäger mit ausreichend Jagdmöglichkeit und Aufgaben im eigenen Revier werden wohl nur selten Zeit für solche freiwilligen Jagdaktionen finden. Auch hört man immer wieder etwas von Aufwandsentschädigungen von bis zu 500€ für die „Freiwilligen“. Auch der Einsatz von Firmen, die dann angestellte Jäger schicken, ist wahrscheinlich.

 

Zeitpunkt fraglich

Die auf den 3. Juli.2023 datierte Pressemitteilung des sächsischen Sozialministeriums lässt den genauen Zeitrahmen noch offen. Revierinhaber in den Korridoren rechnen jedoch zeitnah mit amtlicher Post, die sie unter Zugzwang setzt.

Sehr fraglich ist allerdings der Zeitpunkt, der Vorstellung des Planes. Mais, Raps und Miscanthus bilden momentan flächige Einstände, die von keiner Wärmebilddrohne vollends abgesucht werden können. Gleiches gilt für dicht belaubte Wälder. Auch sollte trotz Seuchentilgung der Elterntierschutz bei Bachen und abhängigen Frischlingen nicht hinten runterfallen.