Rehkitze tot gemäht – Landwirt verurteilt

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Wenn die Mäher fahren, wird es eng für das Niederwild. Foto: pixabay/Elsemargriet

Wurden bei der Mahd einer Wiese nahe Weinheim Kitze wissentlich tot gemäht? Weil Sie zumindest grob fahrlässig den Tod von drei Rehkitzen in Kauf genommen haben sollen, standen jetzt vier Landwirte vor Gericht.

 

Verletzte Kitze brutal erschlagen?

Alljährlich kollidiert die Setzzeit der Rehe mit dem ersten Schnitt des Grünlandes. So auch in der kleinen Maintalgemeinde Laudenbach. In der Nähe von Weinheim wurden bei der Mahd einer Wiese drei Rehkitze getötet. Die Vorwürfe, die im Raum standen, waren ungeheuerlich. Nachdem die Mähfahrzeugfahrer die verletzten Kitze bemerkt hatten, sollen sie die verletzten Tiere nur am Rand der Wiese abgelegt haben. Es wurde nichts gegen das Leiden der Tiere unternommen. Erst nach Abschluss der Mäharbeiten sollen die drei Rehe erschlagen worden sein. Eine Information des zuständigen Jagdpächters erfolgte nicht.

Gegen vier beteiligte Landwirte im Alter von 22 bis 65 Jahren war deshalb Strafbefehle in Höhe von 4500€ bis 10.000€ ergangen.

 

Rehkitze wissentlich tot gemäht?

Gegen den Strafbefehl legen die Landwirte Einspruch ein. Der Sachverhalt musste in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Weinheim geklärt werden.

In der Verhandlung wurden von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführt, dass die Weinheimer Kitzrettung die Landwirte im Vorfeld darüber informiert hatte, dass sich Kitze in der Wiese befinden würden. Die Fahrer des Mähfahrzeuges behaupteten im Gegenzug, der Juniorchef hätte ihnen mitgeteilt, dass keine Kitze in der Wiese wären. Auch hätten Mitglieder der Kitzrettung das Gebiet bereits abgesucht. Die Kitzrettung Weinheim widersprach dieser Behauptung.

 

Freispruch für drei Landwirte

Dass die Landwirte die verletzten Kitze erschlagen haben, konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Das Gericht ging davon aus, dass die Rehkitze bei der Mahd selbst tot gemäht wurden.

Der Seniorchef des Landwirtschaftsunternehmens sowie zwei Fahrer wurden von den Vorwürfen freigesprochen. Letztendlich wurde nur der Juniorchef zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50€ also insgesamt 3.500 € verurteilt. Er hatte wohl Kenntnis von den Kitzen in der Wiese und hätte Maßnahmen ergreifen müssen. Von den ursprünglich im Strafbefehl erwähnten 10.000 € ist dieses Urteil doch ein ganzes Stück entfernt.