Meissener Urteil über Jungjäger steht

Wilderte ein frischgebackener Jungjäger bei einer
Maisjagd in Sachsen? Dieser Frage musste sich am 9. März das Amtsgericht Meißen
widmen, denn ein Pächter hatte den jungen Landwirt erst selbst zur Jagd eingeladen
und später angezeigt.

meissen_wiki_leander-wattig.jpg

Neben der Wildereianklage waren die Richter gehalten, die Mondhelligkeit in einer Nacht im Herbst vor zweieinhalb Jahren zu bestimmen. Damals hatte einer von zwei Jagdpächtern einen jungen Landwirt, der kurz zuvor die Jägerprüfung abgelegt und bestanden hatte, zu einer Maiserntejagd eingeladen. Die Familie des jungen Manns bewirtschaftet Äcker in der Gemeindejagd und während der Vater auf dem Mähdrescher saß, stand sein Sohn erstmals auf der Seite der Jäger und wartete auf die Schwarzkittel. Doch das Feld war nach einem Tag noch nicht abgeräumt und so trafen sich Bauern und einige der Jäger am nächsten Tag wieder, um die Erntejagd fortzusetzen.

 

 

Keine richtige Nachsuche durchgeführt

 

Auch der zweite Tag ging vorbei und die Jäger verließen gegen 18 Uhr den Maisschlag, während die Bauern weiter die Ernte einfuhren. Dabei machten sie eine Rotte Wildschweine hoch und dem jungen Jäger gelang es, vier davon zu erlegen. Zwei davon fanden Vater und Sohn und brachten sie zum Aufbrechen in eine Scheune. Dort kam die Polizei dazu. Denn einer der Pächter war von einem Jagdnachbarn angerufen worden, dass auf seiner Fläche Schüsse gefallen seien. Die beiden anderen Wildschweine wurden erst am nächsten Tag gefunden und mussten verworfen werden. Schnell ist der Vorwurf der Wilderei auf dem Tisch, denn der Pächter, der den jungen Bauern eingeladen hatte, sagte, die Jagderlaubnis habe nur für den ersten Tag gegolten. Dies hatte der spätere Angeklagte aber anders verstanden: es sei nie die Rede davon gewesen, dass die Einladung nur für einen Tag begrenzt gewesen sei. Dieser Sichtweise schenkten die sächsischen Richter Glauben, doch musste ebenfalls geklärt werden, ob die Schweine verbotenerweise im Scheinwerferlicht des Mähdreschers beschossen worden waren. Denn dieser Verstoß wurde dem Jungjäger ebenfalls zur Last gelegt.

 

 

Nachbar auf dem Hochsitz

 

 

Der Jagdpächter behauptete, es sei zu dunkel zum sicheren Ansprechen und Schießen gewesen, daher habe der Angeklagte wohl das Scheinwerferlicht ausgenutzt. Aber auch diesen Vorwurf sahen die Richter als nicht gegeben: denn im Nachbarrevier saß bis in die Nacht noch ein Jäger und nutzte den Mond. Dieser Nachbarjäger war es auch gewesen, der den Kläger angerufen und über die Schüsse informiert hatte. Da ihm die Mondhelligkeit zum Ansitzen reichte, sah Richter Michael Falk auch den zweiten Teil der Anklage, nächtliche Jagd mit illegalen Lichtquellen, als nichtig an. In seiner Urteilsbegründung schreibt der Richter, der beklagte junge Landwirt habe davon ausgehen können, für beide Maisjagdtage das Jagdrecht gehabt zu haben.

tp