Ein Handyvideo, das einen Nachsuchenführer beim Abfangen eines Hirsches in einem Gartenteich zeigt, beschäftigt momentan Jäger, Tierschützer und inzwischen auch die Justiz.
Bereits am 8. Januar wurde ein Schweißhundeführer bei Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald) zu einer Nachsuche gerufen. Anlässlich einer Drückjagd sei ein junger Hirsch mit Hinterlaufschuss nachzusuchen. Im Verlauf der Nachsuche gerieten Hirsch, Schweißhunde und Hundeführer auf befriedetes Gebiet. Die zwei Hunde stellten den Hirsch in einem Gartenteich. Der junge Eissprossenzehner konnte aufgrund seiner Verletzung und der rutschigen Teichfolie den Teich nicht wieder verlassen.
Hirsch im Gartenteich abgefangen
Aus Gründen der Sicherheit war ein Fangschuss nach Angaben der Beteiligten nicht möglich, sodass zur kalten Waffe gegriffen wurde. Erst konnte der Hirsch durch den Nachsuchenführer noch am Rand des Teiches für einen Bruststich fixiert werden, stürzte dann jedoch mit dem Jäger zurück in den Teich. Der Hundeführer hielt den verendenden Hirsch am Geweih fest und durch den Stich austretender Schweiß färbte das Gartengewässer zunehmend rot. Der Hirsch verendete letztendlich mitten im Gartenteich. Zufälligerweise gehörte as Grundstück samt Teich einem örtlichen Jagdpächter, der dem Abfangen des Hirsches vorher zustimmt hatte.
Justiz wird eingeschaltet
Eine Reaktion auf das Geschehen blieb nicht aus. Das Video fand den Weg in die sozialen Medien und verbreitet sich schnell via WhatsApp und anderer Messenger.
Das für Tierschutzaspekte zuständige Veterinäramt sowie auch PETA wollen juristische Schritte aufgrund Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einleiten. Der Nachsuchenführer wird inzwischen durch den Anwalt Dr. Heiko Granzin vertreten: Dieser sieht den Einsatz des Abfangmesser unter den gegebenen Umständen als alternativlos an. Auch der Landesjagdverband Brandenburg kann die Entscheidung für den Verzicht auf einen Fangschuss und die Nutzung des Abfangmessers nachvollziehen.