Tierrechtler – Peta darf nicht genehmigte Aufnahmen verwenden

Tierrechtler dürfen Aufnahmen aus Hühner haltendem Betrieb in Niedersachsen zeigen, obwohl diese ohne Genehmigung entstanden sind.

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Das Streitthema: die korrekte Hühnerhaltung oder vielmehr ungehmigte Aufnahmen davon. Foto: Unsplash

Die Radikalen Tierrechtler der Organisation Peta hatten Aufnahmen aus einem niedersächsischen Betrieb ohne die dazu erforderliche Genehmigung verwendet und bekamen jetzt Recht. Die strittigen Aufnahmen stammen aus dem Jahr 2017 und wurden bei „Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG“ im Landkreis Vechta in Niedersachsen aufgenommen.

Tierrechtler filmen illegal

Die Aktivisten filmten ohne Genehmigung und argumentierten, sie haben undercover gearbeitet. Nun hat das Unternehmen versucht, die Verwendung der Aufnahmen der Tierrechtler zu untersagen, da diese illegal entstanden seien.

Aktivisten dürfen Bilder verwenden

Auf den Bildern sind Hühner ohne Gefieder in Käfigen zu sehen. Zunächst hatte das Unternehmen mit seiner Klage zum Landgericht Hamburg Erfolg, die Peta legte allerdings 2018 Berufung ein und das OLG Hamburg hob das Verbot nun auf. 2019 klagte das Unternehmen erneut, verlor nun allerdings mit dem Urteil vom 12. Juli 2022.