Schlachtung von Schweinen aus ASP Überwachungszone

Trotz ASP-Ausbruch können voraussichtlich am 29.07. die ersten Schweine aus der Überwachungszone im niedersächsischen Emsbüren geschlachtet werden.

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Nun sollen in Niedersachsen demnächst wieder Schweine aus dem ASP-Restriktionsgebiet geschlachtet werden. Foto: Pixabay

Schlachtung von Schweinen aus ASP Überwachungszone

Trotz ASP-Ausbruch können voraussichtlich am 29.07. die ersten Schweine aus der Überwachungszone im niedersächsischen Emsbüren geschlachtet werden. Somit wäre dann bereits vier Wochen nach dem Ausbruch der ASP in Niedersachsen die Schlachtung von Mastschweinen möglich. Geschlachtet werden soll in Geldern im Schlachthof Manten später sollen dann die Schlachthöfe von Tönnies in Weißenfels und Westfleisch in Hamm ebenfalls das Schlachten von Tieren aus der Überwachungszone übernehmen.

Kein einfaches Unterfangen

Allerdings ist eine Schlachtung unter diesen Umständen nicht ohne weiteres möglich. Insbesondere die Halter benötigen hierfür eine Ausnahmegenehmigung, darüber hinaus muss bereits eine Woche vor dem Transport zur Schlachtung mit Stichproben auf das ASP-Virus untersucht werden. Unmittelbar vor dem Transport erfolgt die erneute Untersuchung aller Tiere auf Symptome.

Schlachtung ohne Umwege

Auch an die Transportwege werden nun besondere Anforderungen gestellt, so müssen die Tiere direkt zum Schlachthof transportiert werden. Zudem dürfen keine weiteren Schweine zugeladen werden. Auch bei Schlachtung, Kühlung und Zerlegung müssen alle Arbeitsschritte getrennt von den Übrigen erfolgen. Die Fleischteile werden gekennzeichnet und dürfen nur nach vollständiger Hitzebehandlung in Verkehr gebracht werden. Egal, was aus dem Fleisch hergestellt werden soll, es dürfen keine rohen Produkte sein.