ASP-Fall in Baden-Württemberg bestätigt!
Nach einem Anfangsverdacht bestätigt das Friedrich-Loeffler-Institut nun den ersten ASP-Fall außerhalb Mecklenburgs, Brandenburgs und Sachsens. In Einem Schweinemastbetrieb im Kreis Emmendingen, Baden-Württemberg, ist das Virus nun ausgebrochen. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um einen Mastbetrieb mit Freilandhaltung, wie der Meldung des Instituts zu entnehmen ist.
Erster ASP-Fall in Süddeutschland
Betroffen ist ein Gebiet rings um die Gemeinde Forchheim am Kaiserstuhl. Die Region liegt dicht an der französischen Grenze sowie der badischen Metropole Freiburg. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) teilte in einer Pressekonferenz am 26.Mai mit, dass man gut vorbereitet sei und alle erforderlichen Maßnahmen bereits umgehend ergriffen wurden. Zugleich gab er mit Blick auf den Verzehr von Schweinefleisch Entwarnung, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit bestehe nicht, man könne weiterhin Schweinefleisch verzehren.
Appell an Schweinehalter
Der Minister appelliert an die Schweinehalter im Land, dass diese ihre Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Zudem verwies er erneut darauf, dass die Maßnahmen weiterhin kostenlos überprüft und die Landwirte beraten werden. In dem betroffenen Betrieb waren innerhalb weniger Tage 16 der 35 Tiere verendet. Nach einer Untersuchung des Veterinäruntersuchungsamts Freiburg gab es einen ersten Hinweis auf einen ASP-Fall, nach weiteren Untersuchungen wurde dies vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Wie kam es zum Ausbruch?
Landwirtschaftsminister Peter Hauk äußerte sich zum ASP-Fall wie folgt: „Zur konkreten Eintragsursache können wir derzeit noch keine Angaben machen. Das MLR steht hierzu mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in engem Austausch. Anfang kommender Woche wird das Epidemiologie-Team des FLI nach Baden-Württemberg kommen und die Behörden vor Ort bei den epidemiologischen Untersuchungen unterstützen. Zudem erhoffen wir von der Gensequenzierung des Erregers durch das FLI weiteren Aufschluss über dessen Herkunft.“
Wie geht es jetzt in Baden-Württemberg weiter?
Um den, vom ASP-Fall betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Betroffen sind von den Maßnahmen die Kreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und der Ortenaukreis.